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Stempeluhr im Betrieb 37 Mitarbeiter

B
Burakk1990
Jun 2019 bearbeitet

Wie genau muss die Stempeluhr im Betrieb, zur Zeiterfassung aller, gehen? Wenn sie 6Min vorgeht, ist man zu spät, wenn man 6Min vor der Zeit im Betrieb ankommt weil man zur Uhr noch Zeit braucht und ein Zuspätkommen zieht Gehaltabzug nach sich. Viertel h weniger Vergütung. Daher meine Frage, ist es ok wenn die Uhr um mehrere Minuten falsch geht? Ich hab mal irgendwo gehört, dass die Toleranz hierfür mit +- 1Minute geregelt sei, kann es aber nicht vorlegen, weil ich dazu im Internet nichts finde. Dennoch bin ich damit nicht einverstanden, dass trotz Pünktlichkeit meinerseits das Gehalt gekürzt wird nur weil man dort die Uhr bewusst oder unbewusst falsch stellt.

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Community-Antworten (5)

E
Erbsenzähler

07.06.2019 um 08:45 Uhr

Wir hatten in den 90er mal mehrere Stempeluhren die ein Differenz von 1-2 Minuten ausmacht. Die Gewerkschaft hat damals das als tolerierbar angesehen. Habt ihr mal den AG darauf angesprochen, was sagt der? Was ist das für ein Zeiterfassungssystem was sich nicht automatisch korrigiert?

Gegenfrage: Wenn man das weiß, warum kommt man nicht eher? Darauf kann man sich einstellen bis das Problem gelöst ist!

K
kratzbürste

07.06.2019 um 11:05 Uhr

Besteht auf eine korrekte minutengenaue Abrechnung. Vor 30 Jahren ging es oft nicht besser. Heute kann problemlos sogar sekundengenau abgerechnet werden.

S
stehipp

07.06.2019 um 13:54 Uhr

würde mich da auch nicht auf eine Diskussion einlassen.

Die Uhr hat richtig zu funktionieren, ansonsten abschalten. Es sollte in der heutigen Zeit möglich sein, eine Uhr richtig zu stellen.

Die Idee von "Erbsenzähler" einfach früher zu kommen finde ich amüsant. Was mache ich dann, wenn die morgen 10 Minuten, übermorgen 20 Minuten, nächste Woche 1 Stunde... falsch geht?

B
BRHamburg

08.06.2019 um 10:58 Uhr

Dürft ihr den dann auch 6 Min früher Feierarbend machen? Gibt es einen BR? Wenn ihr nicht pünklich gehen dürft nach der Stempeluhr, ist der BR in der Mitbestimmung über die 6 Min Mehrarbeit täglich. Alternativ könnte man gegen eine Abmahnung wegen zuspät kommen gerichtlich vorgehen.

B
Burakk1990

10.06.2019 um 08:23 Uhr

Ja man darf auch früher gehen. Strafe für "Zu spät kommen" gibt es trotzdem bis jetzt. Für das abgezogene Gehalt werde ich wohl eine Rechnung schreiben müssen. Es abzufotografieren war ein super Tipp, den ich in einem anderen Forum erhielt. Durch das Versenden des Fotos steht auch die genaue Uhrzeit dabei.... somit kann ich das auch beweisen. Früher kommen tun viele aber da die Zeit nicht vergütet wird, sehe ich das ehrlich gesagt nicht ein. Vielen Dank für eure Meinung

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