Guten Tag, ich arbeite in einem Wohnheim für behinderte Menschen. 3 Schichten, Samstag, Sonntag, Feiertage. Nun wird von den Betreuern ja auch mal jemand krank. Es kann also sein, das in einer Woche mal 50 Arbeitsstunden laut Dienstplan anfallen, Montag bis Sonntag. Ist ein Mitarbeiter während dieser Zeit also arbeitsunfähig erkrankt, bekommt dieser von der Heimleitung allerdings nur maximal 40 Arbeitsstunden angerechnet. Die restlichen 10 Arbeitsstunden fehlen aber dann am Monatsende. Ich lese im Netz immer öfter "krank ist wie gearbeitet". Müssten dem Mitarbeiter dann nicht auch diese 50 Arbeitsstunden, wie im Dienstplan vorgesehen angerechnet werden?
Kann man dies in einem Gesetz kongret nachlesen und notfalls vorlegen?

Vielen Dank und Gruß
G. Werner