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Stundenberechnung im Krankheitsfall im 3 Schichtbetrieb

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Gerd64
Jul 2018 bearbeitet

Guten Tag, ich arbeite in einem Wohnheim für behinderte Menschen. 3 Schichten, Samstag, Sonntag, Feiertage. Nun wird von den Betreuern ja auch mal jemand krank. Es kann also sein, das in einer Woche mal 50 Arbeitsstunden laut Dienstplan anfallen, Montag bis Sonntag. Ist ein Mitarbeiter während dieser Zeit also arbeitsunfähig erkrankt, bekommt dieser von der Heimleitung allerdings nur maximal 40 Arbeitsstunden angerechnet. Die restlichen 10 Arbeitsstunden fehlen aber dann am Monatsende. Ich lese im Netz immer öfter "krank ist wie gearbeitet". Müssten dem Mitarbeiter dann nicht auch diese 50 Arbeitsstunden, wie im Dienstplan vorgesehen angerechnet werden? Kann man dies in einem Gesetz kongret nachlesen und notfalls vorlegen?

Vielen Dank und Gruß G. Werner

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Community-Antworten (5)

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celestro

20.07.2018 um 18:17 Uhr

Paragraph 3 EntgFG

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Challenger

20.07.2018 um 18:26 Uhr

Entgeltausfallprinzip « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/tag/entgeltausfallprinzip/

14.05.2017 - Beiträge über Entgeltausfallprinzip von Rechtsanwalt Andreas Martin. ... Berechnung der Höhe der Entgeltfortzahlung auf die Bestimmungen in ...

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Gerd64

20.07.2018 um 18:27 Uhr

Hallo celestro, das beantwortet leider nicht meine Frage(n). :(

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Masieg

20.07.2018 um 21:46 Uhr

Die Arbeitszeit muss so geschrieben werden wie es im Dienstplan geplant war. Sind 50 Std geplant so müssen sie auch geschrieben werden. §3 EntgFG

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rsddbr

23.07.2018 um 19:29 Uhr

Eher interessant dürfte §4 EntgFG sein.

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