10min zu Spät wurde Wahlliste üngültig - rechtens im 3 Schichtbetrieb?
Hallo, heute war bei uns Abgabefrist der Wahllisten, sollten bis 14 Uhr abgegeben werden. Da ich leider Spätschicht hatte, sollte ein Kollege diese abgeben leider hat er sie erst um 14:10 Uhr abgegeben. Das wurde vom Betriebsrat abgelehnt und als ungültig erklärt. Ich finde diese 10min nicht schlimm, dürfen die das einfach wegen 10min ablehnen? Danke im Voraus.
Ja, wir sind ein 3 Schichtbetrieb.
Community-Antworten (7)
26.01.2010 um 00:12 Uhr
Tolga,
- Kann der Betriebsrat das nicht ablehnen, höchstens der Wahlvorstand.
- Der Wahlvorstand kann das Fristende nicht auf 14 Uhr setzen, da die Frist am errechneten Tag stets um 24 Uhr endet, setzt der Wahlvorstand eine abweichende Tageszeit als Fristende fest, so wird die Wahl anfechtbar.
26.01.2010 um 01:11 Uhr
Zu 2) Wie das habe ich jetzt nicht verstanden! Bei uns ist Heute, Dienstag um 14 Uhr Abgabetermin, heißt das das es eigentlich bis 24 Uhr die Frist gesetzt sein muss. Wir sind ein Dreischichtbetrieb.
26.01.2010 um 08:39 Uhr
BrumbärTosca, Richtig.
26.01.2010 um 09:03 Uhr
In §3 Abs. 2 der WO steht : "Der letzte Tag der Frist ist anzugeben" Und der Tag endet halt um 24 Uhr.
26.01.2010 um 10:40 Uhr
@tolga
LAG Frankfurt/Main v. 07.02.1991 - 12 TaBV 177/90
Betriebsratswahl: Empfangnahme von Wahlvorschlägen - Einreichungsfrist Leitsätze
Bestimmt das Wahlausschreiben ein bestimmtes Datum (ohne begrenzende Uhrzeitangabe) als Ende der Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen, so muss sich der Wahlvorstand - mindestens eines seiner Mitglieder, im Zweifel der/die Wahlvorstandsvorsitzende - mindestens bis zum Ende der betrieblichen Arbeitszeit am fraglichen Tag zur Empfangnahme von Wahlvorschlägen bereit halten.
Weiter:
Von Betriebsrat abgeleht und als ungültig erklärt
Der BR ist hier gar nicht zuständig. Zuständig wäre der Wahlvorstand. Diesem würde ich das Urteil zeigen und erklären, dass man notfalls die Wahl anfechten würde und auch prüfen würed ob hier nicht auch (was man vermuten könnte) ein Verstoß gegen § 119 BetrVG vorliegt. Dann könnten den Betroffenen Haftstrafen von bis zu 1 Jahr drohen, wegen Wahlbehinderung. Hier könnte auch der berechtigte Gedanken kommen, dass hier der amtierende BR versucht, drohende Konkurenz zu verdrängen. Das wäre dann auch ein gutes Thema um Werbung für die Ablösung des bestehenden BR zu machen.
26.01.2010 um 12:01 Uhr
erwin
was wäre dann in dem fall, wenn das wahlausschreiben eine "begrenzende uhrzeitangabe" enthält ?
wäre dann das LAG-urteil noch einschlägig ?
26.01.2010 um 12:37 Uhr
@kriegsrat Wenn die Frist nicht willkürlich gesetzt wurde, dann hast Du sowas von recht...
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