von 2 in 3 Schichtbetrieb - welche Rechte haben Alleinerziehende?
allein erziehende sollen bei uns statt in teilzeit frühschicht auf einmal in 2 oder auch sogar in früh spät nachtschicht arbeiten,auch in teilzeit aber das ist für einige unmöglich einzurichten.Kann der Arbeitgeber das verlangen nachdem der befristete Teilzeitvertrag ausgelaufen ist und muss der Arbeitnehmer dann kündigen wenn er mit kleinen kindern nicht in 3 schichten arbeiten kann? wie können sich betroffene mitarbeiter verhalten?
Community-Antworten (2)
14.07.2007 um 01:06 Uhr
@Anubis § 6 Abs. 4 b ArbZG - das wird helfen...
14.07.2007 um 11:13 Uhr
auch könnte man versuchen, falls der o.g. § nicht ausreichen sollte, mit dem ag eine schöne vereinbarung abzuschließen. der §87 abs.1 nr. 2 ist da eine nette argumentationshilfe.
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