Erstellt am 04.02.2008 um 12:08 Uhr von DonJohnson
Ihr habt ein MBR nach §87 Abs. 1 BetrVG. Das solltet ihr der GL klar mitteilen. Kommt es zu keiner Einigung, siehe Abs. 2!
Erstellt am 04.02.2008 um 17:54 Uhr von Der alte Heini
leon1964
Gem. § 87 Abs.1, Ziffer 2+3 BetrVG hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen
sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
und bei der vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der
betriebsüblichen Arbeitszeit;
Werden o.g. Rechte des Betriebrats nicht beachtet, so hat der BR die Möglichkeit gem. §23 Abs.3 BetrVG mit Hilfe des Arbeitsgerichts seine Rechte durchzusetzen.
Hierfür sollte der BR aber nach entsprechender Beschlussfassung einen Fachanwalt aufsuchen.
Don Johnson
dein Beitrag solltes Du noch ergänzen,
denn so ist er nicht hilfreich.