BAT - Nachwirkung?
Hallo, habe folgendes Problem. Privates Unternehmen, nicht im Arbeitgeberverband, nicht tarifgebunden, Gehalt in Anlehnung an BAT, TvöD nicht übernommen, also BAT in Nachwirkung. Ein MA, seit 2004 im Unternehmen, hatte zum Betriebseintritt ein Kind. In diesem Jahr ist ein Kind dazugekommen. Der AG verweigert jetzt die Erhöhung des Ortszuschlages von Stufe 3 nach Stufe 4 (2 Kinder) mit der Begründung, seit 2004 sei der BAT ja nicht mehr verhandelt worden und damit eingefroren. Es gelte also sein Vertrag zum Eintritt 2004. Ist es nicht so das die Laufzeit BAT bis 31.01.2005 ging? Wie kann der BR dem Mitarbeiter helfen? Vielen Dank Berta
Community-Antworten (7)
04.07.2006 um 14:54 Uhr
@Berta Der BAT lief - ganz genau genommen - als regulären (alleiniger, für den ÖD gültiger) TV bis zum 30.09.05. Dennoch gilt er auch heute noch, da selbiger nicht gekündigt wurde. Dein AG will eine "Lightversion vom BAT"; vor allem nach seinem Gutdünken! So geht das nicht. Hat er sich dem "BAT in Anlehnung" verschrieben, so gilt dieser mit all seinen Konsequenzen die nicht im AV ausgeschlossen wurden.
04.07.2006 um 17:43 Uhr
Hallo Berta, Kölner hat Recht, der BAT angelehnte Vertrag gilt, das dürfte kein Problem sein das Durchzufechten. Bei uns im Betrieb haben noch ca. 35 von ca. 90 Mitarbeitern diese sogenannten alten, "sozial unverträglichen!!" Arbeitsverträge, das Problem mit dem Ortszuschlag ist uns nicht unbekannt, diese AV haben auch alle ihre Gültigkeit. Gruß Pfarrer
04.07.2006 um 17:46 Uhr
@Pfarrer Was ist denn in dem Zusammenhang mit "sozial unverträglich" gemeint? Ich erfreue mich nach wie vor des alten BAT's - warten wir mal ab, ob die TVöD'ler sich in der nächsten Runde auch noch freuen!
04.07.2006 um 19:39 Uhr
Hi Kölner, -"sozial Unverträglich" ist eine Formulierung unserer GF. Wir haben in der gGmbH ca. 90 Mitarbeiter, davon 35 mit 40 Std. - BAT -Verträgen. Der Rest hat Verträge eingefroren auf Stand 2002 und bei 95% mit zum Teil bei nur 28,88 Std. Die Argumentation des GF ist: Wir müssen quasi aus moralischen Gründen aus den Verträgen aussteigen um uns den restlichen Kollegen zu nähern. Stattdessen gibt es, nachdem wir seit Jahren auf die letzte BAT Erhöhung verzichtet haben, zur Zeit die Planung jetzt die Geltendmachung Gerichtlich durchzusetzen, - eine Kollegin hat den ersten Prozess gewonnen. (Die kann was über Mobbing erzählen, das reicht sicher für ein Buch!) Das ist natürlich alles nur Individualrechtlich durchzusetzen. Unser GF ist neben seinem Studium als Sozialmakler auch noch Theologe, das erlärt meinen Nick. Jetzt muss ich wirklich Schluss machen, die Vorbereitungen für des Spiel laufen. Gruß Pfarrer
04.07.2006 um 19:45 Uhr
Pfarrer, wenn Du magst, maile mich mal an.
04.07.2006 um 20:00 Uhr
Ach ja...meine Adresse. Hier die Freischaltung!
05.07.2006 um 02:38 Uhr
Nach dem 2:0 Desaster, welche Freischaltung bitte? Gruß Pfarrer
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