Hallo Kollegen, unser Betrieb ist seit vier Jahren (2012) ohne Tarifbindung. Der Arbeitgeber hat aber 2015 allen Beschäftigten, die noch einen Arbeitsvertrag aus der Zeit der Tarifbindung haben, die Lohnerhöhungen des letzten Tarifabschlusses (2015) voll weitergegeben. Das waren zwei Erhöhungen. Gleichzeitig hat er alle Änderungen aus dem Manteltarifvertrag 2015 weitergegeben, zum Beispiel Kürzungen beim Urlaubsgeld. Frage: ist der jetzt bei künftigen Tarifrunden in der Pflicht und muss uns die Lohnerhöhungen geben, oder kann er wieder frei entscheiden, dass er nicht mehr in der Tarifbindung ist und die Erhöhung verweigern? Sind die daraus folgenden Rechte ein Individualrecht, muss sich also jeder einzelne Arbeitnehmer selbst darum kümmern? Herzlichen Dank!