hallo zusammen,

bei uns exitierte eine Betriebsvereinbarung über Arbeitsentgelte und Urlaubsansprüche. Diese wurde nun seitens der GV gekündigt.

Ich weiß, dass Arbeitsentgelte üblicher Weise nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein können.
Unsere Betriebsvereinbarung gibt es aber schon über 10 Jahre.

Wie ist das mit dem Bestandsschutz geregelt? Ist dieser irgendwo gesetzlich festgelegt? Haben die Kollegen weiterhin Anspruch auf Ihr Grundgehalt bzw. Zulage Betriebszugehörigkeit?

Muss eine neue Betriebsvereinbarung zwingend abgeschlossen werden, wenn schon einmal eine BV vorhanden war? Wie ist das mit dem Nachwirkungsschutz: § 77, Abs. 6 ... gelten ihre Regelungen weiter, bis sie durch eine neue Abmachung ersetzt werden.?

Mit dem Urlaub ist es ähnlich. 30 Tage Urlaub waren in der BV festgeschrieben.

Zukünftig will die GV bei Neueinstellungen einzelvertragliche Regelungen über Arbeitsentgeld und Urlaub abschließen.

Danke für Eure Antworten!