Hallo Kollegen,

ich habe eine grundsätzliche Frage:
Im Jahre 1995 wurde bei uns eine BV eingeführt, die unter anderem 30 Tage Urlaub und die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld regelt.

Gilt diese BV auch für Arbeitnehmer, welche neu eingestellt werden?

Wenn die Antwort eindeutig JA ist, hat unser AG jede Menge große Probleme!