W.A.F. LogoSeminare

Betriebsvereinabrung gekündigt - Nachwirkung wenn keine neue BV beabsichtigt?

D
diefragende
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, seitens des AG wurde unsere BV gekündigt. Ein Neuabschluss ist nicht vorgesehen. Regelungen über Nachwirkungsfrist sind nicht enthalten. Wie sieht die rechtlicheh Lage aus? Besteht die BV weiterhin, bis eine neue abgeschlossen wurde? Auch wenn dies nicht der Fall ist? Hätter der AG sich dann die Kd. nicht sparen können?

Vielen Dank für Euire Antworten

2.16501

Community-Antworten (1)

D
DocPille

23.08.2006 um 14:26 Uhr

Es gibt hier den Unterschied bei erzwingbaren und freiwilligen BV`s.

Bei erzwingbaren :diese gilt solange weiter bis sie durch eine andere Abmachung(Arbeitsvertrag,neue BV,Tarifvertrag)ersetzt wird.

Bei freiwilliger: hat keine Nachwirkung,es sei denn,diese wurde ausdrücklich vereinbart.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

BV ohne Nachwirkungsregelung abgeschlossen - gibt es eine gesetzliche Nachwirkung?

Älter

Hallo Experten - ich schon wieder mit einem neuem Problem wir haben die BV "Vertrauensarbeitszeit" gekündigt. In dieser BV waren Mitarbeiter aufgeführt, die nicht mehr bei uns sind. Diese BV wurde

Kündigung einer BV (Tipp-Geld)

Älter

Guten Morgen zusammen, folgender Sachverhalt ... Es besteht bei uns eine BV Tipp-Geld-Regelung für Mitarbeiter, welche Tipps für potentielle Neukunden (bei erfolgreichem Vertragsschluss) offeriert.

Geschicktes Taktieren des AG mit altem BR bzg. BV und Regelungsabsprache

Älter

Mal folgende Frage an die werten Kollegen/innen, Es existierte eine erzwingbare BV. Diese BV wurde gekündigt und hatte Nachwirkung. Es wurde zu dieser Thematik - der gekündigten BV - eine Reg

Nachwirkungen in einer BV - kann die Nachwirkung einer BV ausgeschlossen werden?

Älter

ich hab irgendwie auf der schulung zum thema nachwirkungen gepennt. wir haben jetzt einen Entwurf zu einer BV videoüberwachung und ich habe folgenden § als abschluß vorgeschlagen: §12 Inkrafttreten

Umbenennung / Umfirmierung / Betriebsübergang - was passiert mit den bisherigen kollektivrechtlichen und individualrechtlichen Regelungen? / Hier NACHWIRKUNG

Älter

Hallo, habe da bereits vor einiger Zeit eine Frage gestellt und auch eine Antwort erhalten (Danke dafür). Leider ist mir noch etwas unklar, siehe hier den alten Dialog: ----------------------------