W.A.F. LogoSeminare

Kann eine Betriebsvereinbarung auch ohne Begründung gekündigt werden?

N
Nesthäkchen
Jan 2018 bearbeitet

Hier nochmal das Nesthäkchen, Wir möchten BV (Inhalt Mehrarbeit ohne finanz. Ausgleich) kündigen. Meine Frage ist: der BV ist schlechter wie TV, FL hält sich nicht an den Inhalt des BV - trotz mehrfacher Abmahnung (mündlich), kann die BV auch ohne Begründung gekündigt werden. Wenn ja zu welchem Termin und gibt es eine Nachwirkfrist? -Danke im voraus für eure Hilfe-

6.94605

Community-Antworten (5)

M
Mona-Lisa

02.03.2007 um 13:59 Uhr

@Nesthäkchen, eine Aufforderung zur Einhaltung der BV an den AG solltet ihr nur schriftlich machen...

In dieser BV ist doch eine Kündigungsfrist mit einer Nachwirkung oder keine Nachwirkung festgehalten, oder nicht?

S
SSGG

02.03.2007 um 14:51 Uhr

was regelt denn der TV, sodaß die BV schlechter ist und wie kommt solch eine BV zustande? Die FL hält sich nicht an die BV, aber an den TV?

N
Nesthäkchen

02.03.2007 um 16:25 Uhr

Hallo Mona-Lisa, in BV ist keine Kündigungsfrist oder Nachwirkung festgehalten.

Hey SSGG, TV regelt 37,5 Std/Woche, wir arbeiten 40,0 STd/Woche, Mehrarbeit 2,5 Std ist nicht für Abbau von Überstunden gedacht.

D
Delaih

02.03.2007 um 20:36 Uhr

kopfschüttel wer hat denn eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen die schlechter ist als der Tarifvertrag?

M
mokkabohne

02.03.2007 um 21:08 Uhr

Wenn im TV nicht eine ausdrückliche Öffnungsklausel bzgl. der Erhöhung der Wochenarbeitszeit (und das bezweifel ich doch sehr) enthalten ist, ist die Betriebsvereinbarung ganz bzw. mindestens in dem Punkt nicht gültig.

Tarifvertrag bricht Betriebsvereinbarung bricht Arbeitsvertrag, wenn der AN schlechter gestellt werden soll.

Ausnahmen wie oben erwähnt nur, wenn sie im TV zugelassen sind. Falls Ihr Euch bezüglich der Öffnungsklausel nicht sicher seit, sprecht Euren Gewerkschaftssekretär an.

Ihre Antwort