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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wo kann ich neue Betriebsvereinbarung prüfen lassen?

T
Torsten341
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich würde gern unsere neue Betriebsvereinbarung prüfen lassen, wo kann ich dies tun und wer kommt für die Kosten auf. MfG Torsten

4.320012

Community-Antworten (12)

B
BMW

22.04.2006 um 16:01 Uhr

Torsten341 z.B.Gewerkschaft auch über einen Arbeitsrechtler der kostet aber unnötig Geld Gruß BMW

T
Torsten341

22.04.2006 um 18:44 Uhr

Danke BMW, ich bin nicht in der Gewerkschaft, da bleib mir wohl nur der Weg zum Arbeitsrechtler.

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Fayence

22.04.2006 um 21:10 Uhr

@ Torsten341

Bevor Du losrennst, solltet Ihr Euch Gedanken bzgl. des Procedere der Kostenübernahme gemacht haben! Siehe z.B. Fitting Kommentar 22. Aufl., §80 RN 86ff = Hinzuziehung von Sachverständigen durch den BR

Gruß Fayence

B
BMW

22.04.2006 um 21:11 Uhr

Torsten341 Du kannst die ja einen anderen Kollegen suchen der in der Gewerkschaft ist der dann diese von der Gewerkschaft prüfen lässt. Gruß BMW

F
Fayence

22.04.2006 um 21:23 Uhr

@ BMW

Ich hoffe, Du denkst an einen Kollegen, welcher ebenfalls im BR ist!

B
BMW

23.04.2006 um 02:08 Uhr

@ Fayence Wie kommst du auf den Trichter? Jedes Gewerkschaftsmitglied kann dieses machen . BMW

F
Fayence

23.04.2006 um 10:46 Uhr

@ BMW Mein "Trichter" ist, daß z.B. der AG etwas dagegen haben könnte, wenn eine noch nicht abgeschlossene BV bereits im Detail einem Nicht-BR-Mitglied bekannt gemacht wird. Auch als BR-Mitglied hätte ich etwas dagegen. Einverstanden?

Ich würde daher die kostenpflichtige Überprüfung durch einen Sachverständigen bevorzugen!

Gruß Fayence

H
Hirnixxl

23.04.2006 um 13:00 Uhr

Hallo Fayence,

ich bin nicht einverstanden. Der BR hat doch die Belegschaft zu vertreten. Wenn also BV ausgehandelt werden, sollte auch die Belegschaft informiert werden. Wie soll der BR sonst deren Interessen kennen und vertreten? Im übrigen glaube ich kaum, dass die Gewerkschaft die Zusammenarbeit verweigert, weil gerade ein Nichtmitglied ein Anliegen vorträgt. Es kommt auf einen Versuch an. Fragen kostet nichts. Das ist meine rechtsfreie Meinung.

Gruß Hirnixxl

F
Fayence

23.04.2006 um 13:54 Uhr

Hallo Hirnixxl, aber wir sind uns doch sicherlich einig, daß die alleinigen Vertragspartner einer BV AG & BR heißen? Und in diesem Sinne sind für mich auch nur die Vertragspartner berechtigt, die Überprüfung durch einen Sachverständigen vornehmen zu lassen. Die vorherige Einsichtnahme durch ein Nicht-BR-Mitglied in diesen Vertrag=BV scheidet für mich immer noch aus.

Gruß Fayence

H
Hirnixxl

23.04.2006 um 14:35 Uhr

Hallo Fayence,

fast alles richtig wie du es siehst. Mir ging es auch nur darum, dass der BR die Meinung der Belegschaft berücksichtigt. Dazu sollte er die Belegschaft über eine beabsichtigte BV informieren und deren Meinung einholen. Das kann z.B. bei einer Betriebsversammlung geschehen. Sonst würde die Belegschaft nach Beschluss vor vollenden Tatsachen gestellt. Was und wem nützt eine BV wenn der AG und BR sie wollen, die Belegschaft aber nicht? Natürlich sollte eine BV vor Beschluss von Fachleuten auf Rechtssicherheit geprüft werden.

Fazit: Ich meine, dass der BR die Belegschaft zu BV informiert und deren Meinung einholt. Das ist m.E. der Idealfall. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Gruß Hirnixxl

F
Fayence

23.04.2006 um 20:27 Uhr

Hirnixxl, in der Fragestellung von Torsten341 geht es um die rechtliche Überprüfung einer bereits erstellten BV und um sonst nichts. Daher wird sich meine Meinung nicht ändern.

Mein Fazit: Bitte keine Nebenschauplätze eröffnen!

Gruß Fayence

T
Torsten341

23.04.2006 um 20:43 Uhr

Danke Euch allen, ich denke ich werde es so machen das ich einen Unabhängigen Arbeitsrechtler die BV prüfen lasse. Ich teile die Meinung von Fayence und werde diesen Weg beschreiten.

Gruß Torsten

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