Erstellt am 22.04.2006 um 14:01 Uhr von BMW
Torsten341
z.B.Gewerkschaft
auch über einen Arbeitsrechtler der kostet aber unnötig Geld
Gruß BMW
Erstellt am 22.04.2006 um 16:44 Uhr von Torsten341
Danke BMW,
ich bin nicht in der Gewerkschaft, da bleib mir wohl nur der Weg zum Arbeitsrechtler.
Erstellt am 22.04.2006 um 19:10 Uhr von Fayence
@ Torsten341
Bevor Du losrennst, solltet Ihr Euch Gedanken bzgl. des Procedere der Kostenübernahme gemacht haben! Siehe z.B. Fitting Kommentar 22. Aufl., §80 RN 86ff = Hinzuziehung von Sachverständigen durch den BR
Gruß
Fayence
Erstellt am 22.04.2006 um 19:11 Uhr von BMW
Torsten341
Du kannst die ja einen anderen Kollegen suchen der in der Gewerkschaft ist
der dann diese von der Gewerkschaft prüfen lässt.
Gruß BMW
Erstellt am 22.04.2006 um 19:23 Uhr von Fayence
@ BMW
Ich hoffe, Du denkst an einen Kollegen, welcher ebenfalls im BR ist!
Erstellt am 23.04.2006 um 00:08 Uhr von BMW
@ Fayence
Wie kommst du auf den Trichter?
Jedes Gewerkschaftsmitglied kann dieses machen .
BMW
Erstellt am 23.04.2006 um 08:46 Uhr von Fayence
@ BMW
Mein "Trichter" ist, daß z.B. der AG etwas dagegen haben könnte, wenn eine noch nicht abgeschlossene BV bereits im Detail einem Nicht-BR-Mitglied bekannt gemacht wird.
Auch als BR-Mitglied hätte ich etwas dagegen. Einverstanden?
Ich würde daher die kostenpflichtige Überprüfung durch einen Sachverständigen bevorzugen!
Gruß
Fayence
Erstellt am 23.04.2006 um 11:00 Uhr von Hirnixxl
Hallo Fayence,
ich bin nicht einverstanden. Der BR hat doch die Belegschaft zu vertreten. Wenn also BV ausgehandelt werden, sollte auch die Belegschaft informiert werden. Wie soll der BR sonst deren Interessen kennen und vertreten? Im übrigen glaube ich kaum, dass die Gewerkschaft die Zusammenarbeit verweigert, weil gerade ein Nichtmitglied ein Anliegen vorträgt. Es kommt auf einen Versuch an. Fragen kostet nichts. Das ist meine rechtsfreie Meinung.
Gruß Hirnixxl
Erstellt am 23.04.2006 um 11:54 Uhr von Fayence
Hallo Hirnixxl,
aber wir sind uns doch sicherlich einig, daß die alleinigen Vertragspartner einer BV AG & BR heißen?
Und in diesem Sinne sind für mich auch nur die Vertragspartner berechtigt, die Überprüfung durch einen Sachverständigen vornehmen zu lassen.
Die vorherige Einsichtnahme durch ein Nicht-BR-Mitglied in diesen Vertrag=BV scheidet für mich immer noch aus.
Gruß
Fayence
Erstellt am 23.04.2006 um 12:35 Uhr von Hirnixxl
Hallo Fayence,
fast alles richtig wie du es siehst. Mir ging es auch nur darum, dass der BR die Meinung der Belegschaft berücksichtigt. Dazu sollte er die Belegschaft über eine beabsichtigte BV informieren und deren Meinung einholen. Das kann z.B. bei einer Betriebsversammlung geschehen. Sonst würde die Belegschaft nach Beschluss vor vollenden Tatsachen gestellt.
Was und wem nützt eine BV wenn der AG und BR sie wollen, die Belegschaft aber nicht?
Natürlich sollte eine BV vor Beschluss von Fachleuten auf Rechtssicherheit geprüft werden.
Fazit: Ich meine, dass der BR die Belegschaft zu BV informiert und deren Meinung einholt. Das ist m.E. der Idealfall. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Gruß Hirnixxl
Erstellt am 23.04.2006 um 18:27 Uhr von Fayence
Hirnixxl,
in der Fragestellung von Torsten341 geht es um die rechtliche Überprüfung einer bereits erstellten BV und um sonst nichts. Daher wird sich meine Meinung nicht ändern.
Mein Fazit: Bitte keine Nebenschauplätze eröffnen!
Gruß
Fayence
Erstellt am 23.04.2006 um 18:43 Uhr von Torsten341
Danke Euch allen,
ich denke ich werde es so machen das ich einen Unabhängigen Arbeitsrechtler die BV prüfen lasse.
Ich teile die Meinung von Fayence und werde diesen Weg beschreiten.
Gruß
Torsten