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Freiwillige Versetzung - Zustimmung des BR, ja oder nein!

M
mulle
Jan 2018 bearbeitet

eine Kollegin hat sich freiwillig in eine andere Organisation versetzen lassen. Wir als Betriebsrat sind nicht angehört und informiert worden. Ist die Versetzung jetzt rechtlich gültig?

3.12605

Community-Antworten (5)

T
tramdriver

21.06.2006 um 15:05 Uhr

Eigentlich hat der BR zuzustimmen. Uneigentlich wäre der BR bescheuert, wenn er etwas gegen den ausdrücklichen Wunsch der Kollegin unternimmt. Also Hinweis an den Arbeitgeber, dass der BR vor Versetzungen zu informieren ist und dass auf die Zustimmung gewartet werden muss.

Z
Z.Ickig

21.06.2006 um 15:39 Uhr

Es ist fraglich, ob eine einvernehmliche Änderung der Organisationszugehörigkeit als Versetzung gesehen werden kann. Man könnte eher eine Änderung des Arbeitsvertrages annehmen, und die ist mitbestimmungsfrei. Rechtlich gültig ist sie sicher auch, denn es obliegt allein den Vetragsparteien, darüber zu entscheiden, wie sie ihren Vertrag gestalten wollen.

RI
Ramses II

21.06.2006 um 15:41 Uhr

Z. Ickig,

die Eingliederung dieses "neuen" AN in die neue Organisation (was hier auch immer mit "Organisation" gemeint ist) wäre aber doch auch mitbestimmungspflichtig.

Z
Z.Ickig

21.06.2006 um 15:51 Uhr

Möglicherweise....., aber wenn die uns unbekannte "neue Organisation" z.B. eine andere GmbH des Arbeitgebers ist, könnte es sein, dass der BR nicht zuständig ist. Es wäre dann auch eher eine Einstellung als eine Versetzung.

I
ice62

21.06.2006 um 15:52 Uhr

Länger wie 4 Wochen? -> mitbestimmungsplfichtig.

Brief an die GL, auf den Vorgang hinweisen, mit der Bitte die Mitbestimmung des Betriebsrats zu beachten.

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