Erstellt am 21.06.2006 um 13:05 Uhr von tramdriver
Eigentlich hat der BR zuzustimmen. Uneigentlich wäre der BR bescheuert, wenn er etwas gegen den ausdrücklichen Wunsch der Kollegin unternimmt. Also Hinweis an den Arbeitgeber, dass der BR _vor_ Versetzungen zu informieren ist und dass auf die Zustimmung gewartet werden muss.
Erstellt am 21.06.2006 um 13:39 Uhr von Z.Ickig
Es ist fraglich, ob eine einvernehmliche Änderung der Organisationszugehörigkeit als Versetzung gesehen werden kann. Man könnte eher eine Änderung des Arbeitsvertrages annehmen, und die ist mitbestimmungsfrei. Rechtlich gültig ist sie sicher auch, denn es obliegt allein den Vetragsparteien, darüber zu entscheiden, wie sie ihren Vertrag gestalten wollen.
Erstellt am 21.06.2006 um 13:41 Uhr von Ramses II
Z. Ickig,
die Eingliederung dieses "neuen" AN in die neue Organisation (was hier auch immer mit "Organisation" gemeint ist) wäre aber doch auch mitbestimmungspflichtig.
Erstellt am 21.06.2006 um 13:51 Uhr von Z.Ickig
Möglicherweise....., aber wenn die uns unbekannte "neue Organisation" z.B. eine andere GmbH des Arbeitgebers ist, könnte es sein, dass der BR nicht zuständig ist.
Es wäre dann auch eher eine Einstellung als eine Versetzung.
Erstellt am 21.06.2006 um 13:52 Uhr von ice62
Länger wie 4 Wochen? -> mitbestimmungsplfichtig.
Brief an die GL, auf den Vorgang hinweisen, mit der Bitte die Mitbestimmung des Betriebsrats zu beachten.