Freiwillige Versetzung - Zustimmung des BR, ja oder nein!
eine Kollegin hat sich freiwillig in eine andere Organisation versetzen lassen. Wir als Betriebsrat sind nicht angehört und informiert worden. Ist die Versetzung jetzt rechtlich gültig?
Community-Antworten (5)
21.06.2006 um 15:05 Uhr
Eigentlich hat der BR zuzustimmen. Uneigentlich wäre der BR bescheuert, wenn er etwas gegen den ausdrücklichen Wunsch der Kollegin unternimmt. Also Hinweis an den Arbeitgeber, dass der BR vor Versetzungen zu informieren ist und dass auf die Zustimmung gewartet werden muss.
21.06.2006 um 15:39 Uhr
Es ist fraglich, ob eine einvernehmliche Änderung der Organisationszugehörigkeit als Versetzung gesehen werden kann. Man könnte eher eine Änderung des Arbeitsvertrages annehmen, und die ist mitbestimmungsfrei. Rechtlich gültig ist sie sicher auch, denn es obliegt allein den Vetragsparteien, darüber zu entscheiden, wie sie ihren Vertrag gestalten wollen.
21.06.2006 um 15:41 Uhr
Z. Ickig,
die Eingliederung dieses "neuen" AN in die neue Organisation (was hier auch immer mit "Organisation" gemeint ist) wäre aber doch auch mitbestimmungspflichtig.
21.06.2006 um 15:51 Uhr
Möglicherweise....., aber wenn die uns unbekannte "neue Organisation" z.B. eine andere GmbH des Arbeitgebers ist, könnte es sein, dass der BR nicht zuständig ist. Es wäre dann auch eher eine Einstellung als eine Versetzung.
21.06.2006 um 15:52 Uhr
Länger wie 4 Wochen? -> mitbestimmungsplfichtig.
Brief an die GL, auf den Vorgang hinweisen, mit der Bitte die Mitbestimmung des Betriebsrats zu beachten.
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