Hallo.
Ich bin seit März als Ersatzmitglied im Betriebsrat tätig. Jetzt habe ich mich ins BetrVG ein wenig reingelesen und dabei stellt sich mir eine Frage. Wenn im BetrVG geschrieben wird "in angemessener Zeit" - welchen Zeitrahmen kann man da zugrunde legen. Es geht speziell um den Fall, daß wir einige Themen als Tagesordnungspunkte mit in eine Betriebsratssitzung aufnehmen wollen und da das BetrVG vorschreibt, daß dies in einer angemessenen Zeit geschehen muß.