Wir haben soetwas wie eine Betriebsspaltung, eine große Firma wurde in fünf kleine Firmen zergliedert. Unser AG meint das wir seit dem nur noch ein Übergangsmandat haben. Jetzt wollen wir einen WV bilden der den Betriebsbegriff gerichtlich klären lassen soll. Wie wir alle Wissen kann dies ggf. bis zum BAG gehen und somit 18-24 Monate dauern. Das Übergangsmandat dauert aber nur 6 Monate.

Nun die Fragen:

Wenn der BR einen WV beruft und dieser den Betriebsbegriff gerichtlich klären lassen will, auch weil der BR diese Spaltung rechtlich nicht anerkennen will, endet das Übergangsmandat dann trotzdem nach 6 Monaten oder bleibt der momentane BR solange im Amt, also ggf. auch länger als diese 6 Monate, bis der Betriebsbegriff vom WV rechtsverbindlich geklärt ist?

Ich bin der Meinung das der BR solange im Amt bleibt bis der WV weiss wie zu wählen ist, eben auch über die sechs Monate des Übergangsmandates.

Wie seht Ihr das? Und wenn da jemand ein oder zwei BAG Urteile aus dieser Richtung kennt wäre das seeeehr lieb diese uns mitzuteilen.