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Aufbewahrung BR-Unterlagen - wie lange?

H
hexelein
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns wird umgebaut und wir müssen unser langjähriges BR-Büro räumen. Dabei würde ich gern auch "ausmisten" - aus Platzmangel. Kann mir jemand sagen, wie lang man BR-Unterlagen aufbewahren muß? ZB Personelle Einzelmaßnahmen etc. Danke schon mal

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

17.01.2008 um 21:07 Uhr

@Hexelein Es gibt Menschen, die sich an § 257 HGB anlehnen und meinen, dass 6 Jahre ein Minimum darstellen, aber mitunter auch 10 Jahre eine angemessene Zeitspanne seien.

B
betriebsratten

18.01.2008 um 16:14 Uhr

Auf jeden Fall ist alles aufzuheben was rechtlich noch Bestand hat, wie z.B. Betriebsvereinbarungen die immer noch gelten mit den Originalunterschriften...auch wenns schon 30 Jahre her ist.

Einladungen können sicherlich nach x Jahren weg, bei Orotokollen un Schriftwechsel wär ich, wenn der Platz reicht, vorsichtiger. Ein neues Gremium zieht immer mal wieder alte Unterlagen zu Rate...so nach dem Motto: Wie war das damals.

Grade wenn ne Sache, die mal angeschmettert wurde, neu in Angriff genommen wird. Und dann ist sowas unersetzlich.

T
Trapper

18.01.2008 um 16:21 Uhr

Hexelein wichtiger ist das wie! Also wie bewahre ich die Unterlagen auf!Nicht das die Blätter nach ein paarjahren Angefressen wurden z.b. durch (Betriebs-)Ratten.Oder was noch Schlimmer ist der Doofe Waschbär baut daraus ein Nest oder nimmt dieses zum Abwischen oder Abwaschen.

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