Erstellt am 17.01.2008 um 20:07 Uhr von Kölner
@Hexelein
Es gibt Menschen, die sich an § 257 HGB anlehnen und meinen, dass 6 Jahre ein Minimum darstellen, aber mitunter auch 10 Jahre eine angemessene Zeitspanne seien.
Erstellt am 18.01.2008 um 15:14 Uhr von betriebsratten
Auf jeden Fall ist alles aufzuheben was rechtlich noch Bestand hat, wie z.B. Betriebsvereinbarungen die immer noch gelten mit den Originalunterschriften...auch wenns schon 30 Jahre her ist.
Einladungen können sicherlich nach x Jahren weg, bei Orotokollen un Schriftwechsel wär ich, wenn der Platz reicht, vorsichtiger. Ein neues Gremium zieht immer mal wieder alte Unterlagen zu Rate...so nach dem Motto: Wie war das damals.
Grade wenn ne Sache, die mal angeschmettert wurde, neu in Angriff genommen wird. Und dann ist sowas unersetzlich.
Erstellt am 18.01.2008 um 15:21 Uhr von Trapper
Hexelein
wichtiger ist das wie! Also wie bewahre ich die Unterlagen auf!Nicht das die Blätter nach ein paarjahren Angefressen wurden z.b. durch (Betriebs-)Ratten.Oder was noch Schlimmer ist der Doofe Waschbär baut daraus ein Nest oder nimmt dieses zum Abwischen oder Abwaschen.