Hallo liebe Kollegen,

der alte Betriebsrat hat eine Betriebsvereinbarung mit dem AG getroffen um die Arbeitszeit von 40 std auf 42 Std wöchentlich anzuheben. Die Betriebsvereinbarung tritt in Kraft zum 01.07.2006 und ist befristet bis zum 31.12.2007. Im letzten Absatz steht, dass diese Betriebsvereinbarung solange nachwirkt, bis eine neue in Kraft tritt.
Zusätzlich hat der AG mit jedem AN eine Zusatzvereinbarung getroffen um die Arbeitszeit zu erhöhen. Hier steht allerdings nur die befristung vom 01.07.2006 bis zum 31.12.2007 drin.
Wie lange gilt nun diese Betriebsvereinbarung. Wirkt sie nach oder ist sie ungültig oder zählt das, was jeder AN unterschrieben hat (Zusatzvereinbarung)

Gruß
Janus