Erstellt am 28.04.2006 um 20:25 Uhr von sh_9260
Ihr könnt jederzeit mit der Mehrheit der Mitglieder eine neue beschließen, oder die Alte übernehmen. Wenn ihr nichts macht euch aber nach der alten GO richtet, gilt sie auch. solange ihr nichts anderes beschließt.
Erstellt am 28.04.2006 um 20:36 Uhr von Fayence
@ sh_9260
Sorry, aber Deine Antwort ist nicht ganz korrekt!
@ Hirnixxl
Die Geschäftsordnung gilt immer nur für den Betriebsrat, welcher diese mit absoluter Mehrheit beschlossen hat. Somit verliert eine Geschäftsordnung mit Ablauf der Amtszeit des alten BR ihre Gültigkeit.
Erstellt am 28.04.2006 um 20:41 Uhr von sh_9260
@Fayence
Das habe ich bis vorgestern auch gedacht.
Da hatten wir ein inhouseseminar BetrVG in dem ich genau diese Frage stellte. Der Seminarleiter (Fachanwalt für Arbeitsrecht) gab mir genau diese Antwort.
Erstellt am 28.04.2006 um 20:48 Uhr von Kölner
Daran erkennt man, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht auch nur mit Wasser kocht...
Fayence hat ein wenig Recht und Du auch sh_9260 - na das ist ja schon mal was!
Erstellt am 28.04.2006 um 21:00 Uhr von sh_9260
Jau,
und der Kölner hat jetzt entschieden was richtig ist.
Dann sag uns doch wie es richtig ist.
Danke Mann :-))
Erstellt am 28.04.2006 um 21:05 Uhr von Kölner
Ich zitiere Fitting:
"[...] Die GO enthält Verfahrensrichtlinien, die nur für die Dauer der Amtszeit des BR gelten. [...] Allerdings kann sich aus der GO eine allgemeine Übung entwickeln, die auch der spätere BR beachtet. [...]"
Richardi und der ErfK bejahen hingegen die Nachwirkung der GO für den folgenden BR grundsätzlich!
Erstellt am 28.04.2006 um 21:15 Uhr von sh_9260
@Kölner
also bitte geht doch
aber ist doch genau das was ich gesagt habe
Fitting allgemeine Übung -> wenn man sich nach der Alten GO richtet
Richardi und der ErfK -> Kann man jederzeit durch Beschluss ändern
weiter so Kölner :-)))
Erstellt am 28.04.2006 um 21:34 Uhr von Kölner
@sh_9260
"Ich wollte schon immer Dein Freund sein..."
Erstellt am 28.04.2006 um 21:35 Uhr von Fayence
@ Kölner
Ich beginne zu ahnen, warum ich "den" Richardi nicht mag! ;-)
Däubler, 10. Aufl. §36 RN 11
Die GO gilt für die Dauer der Amtszeit des BR.
@ sh_9260
Fitting: "Die GO enthält Verfahrensrichtlinien, die nur für die Dauer der Amtszeit des BR gelten"
Ist für mich eine klare Aussage, gefolgt von Wischiwaschi ... "Allerdings kann..."
@ Hirnixxl
Egal welcher Kommentierung Ihr Euch anschliessen mögt, ihr müsst die GO nicht übernehmen!
Erstellt am 28.04.2006 um 21:43 Uhr von sh_9260
@Kölner
Supi wieder einer mehr dem ich eine Weihnachtskarte schicken muss.
@alle
Der BR beschliesst:
Wir übernehmen die alte GO
oder
Wir machen eine neue GO
oder
Wir brauchen keine GO
so ist es wohl am saubersten
Erstellt am 29.04.2006 um 00:22 Uhr von Hirnixxl
Ich danke euch allen,
der Hintergrund dieses Treads ist, dass bei uns Neueinstellungen zu Dumpinglöhnen vorgenommen werden. Die "alten" BR-Mitglieder finden dass in Ordnung. Z.B.: "Das sind frei ausgehandelte Verträge, da können wir nichts machen". Ich sehe das dagegen wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz anders.
Nach unserer Geschäftsordnung der letzten BR-Periode kann der BA bei Einstellungen allein entscheiden. Das halte ich für fatal, weil ich meine Bedenken nicht äußern kann.
Fazit: bei Einstellungen, die dem BR kurz vor der BA-Sitzung vorgelegt werden bin ich außen vor.
Ich fürchte, dass ich keine Änderung der GO veranlassen kann. Ich kann mir aber vorstellen, dass unsere Einstellungsklausel rechtswidrig ist weil der BA über wesentliche Mitbestimmungsrechte allein entscheiden kann.
Vielleicht hat von euch einer einen Tipp für mich.
Viel Grüße und nochmals Danke
Hirnixxl
Erstellt am 29.04.2006 um 00:44 Uhr von Ramses II
Die Ermächtigung des BA geht schon. Allerdings kann dies meines Erachtens nicht per Geschäftsordnung geschehen, sondern muss von dem jeweiligen BR beschlossen werden. (Siehe § 27 (2) BetrVG)
Erstellt am 29.04.2006 um 00:56 Uhr von sh_9260
Au mann, siehst du mal was du mit einer solchen Fragestellung anrichtest.
da stellen sich doch einige Fragen.
Habt Ihr einen Bertiebsausschuss gewählt ?
Habt Ihr diesem "aufgaben zur selbstständigen Entscheidung" übergeben ?
Ist der Betriebsausschuss in Verhältnisswahl oder in Mehrheitswahl gewählt?
Mein Tip :
Du stellst für die nächste BRSitzung den Antrag über die Erstellung einer neuen GO.
Erstellt am 29.04.2006 um 01:17 Uhr von Ramses II
"Habt Ihr einen Bertiebsausschuss gewählt ?"
Mein lieber sh_9260,
wenn ein Betriebsausschuss existiert dann sollten wir einfach davon ausgehen dass dieser korrekt zustande gekommen ist, also gewählt wurde.
Deine unsinnige Frage trägt doch nichts zum Sachverhalt bei!
"Habt Ihr diesem 'aufgaben zur selbstständigen Entscheidung' übergeben ?"
Dies ist per Geschäftsordnung geschehen!
Lesen der Frage sollte voraussetzung für eine Beantwortung sein!
"Ist der Betriebsausschuss in Verhältnisswahl oder in Mehrheitswahl gewählt?"
Deine unsinnige Frage trägt doch nichts zum Sachverhalt bei!
Erstellt am 29.04.2006 um 02:18 Uhr von sh_9260
oh allesüberragender gottgleicher Ramses
ich habe schon vieles erlebt und die Frage ob der BA legitimiert ist halte ich durch aus für berechtigt.
Die Frage "Habt Ihr diesem 'aufgaben zur selbstständigen Entscheidung' übergeben ?" hast du selber in Frage gestellt.
"Die Ermächtigung des BA geht schon. Allerdings kann dies meines Erachtens nicht per Geschäftsordnung geschehen, sondern muss von dem jeweiligen BR beschlossen werden. (Siehe § 27 (2) BetrVG)"
Die Frage " Verhältnisswahl oder in Mehrheitswahl " hat was mit der möglichen Abwahl des BA's zu tun.
Also mit deiner eingeschränkten Sichtweise solltest du nicht weitsichtigere versuchen einzuschränken !!!