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Vom Home Office zur BR-Sitzung - Weg = Arbeitszeit?

M
Mattka
Jul 2018 bearbeitet

Folgender Fall:

Ein BR-Mitglied hat an festen Tagen in der Woche vertraglich Home Office vereinbart, die anderen Tage werden an der Betriebsstätte gearbeitet.

An einem Home Office Tag kam eine Einladung zur BR-Sitzung per Outlook an. Da es dem MA zeitlich/weglich möglich war pünktlich an der BR-Sitzung teilzunehmen, ist er zur BR-Sitzung gefahren, die an der Betriebsstätte stattgefunden hat.

Die Frage, die sich jetzt stellt: gilt der Weg von zu Hause zur Betriebsstätte als Arbeitszeit (da der MA eigentlich im Home Office tätig war und nur wegen der BR-Sitzung zum Betrieb gefahren ist) oder muss der MA sich für diesen Weg zur Pause ausstempeln, da es sich um eine normale BR-Sitzung handelte, die keiner besonderen Dringlichkeit unterlag und es somit auch keinen Grund gab, weshalb der MA extra aus seinem Home Office zum Betrieb fahren musste. Somit dieser Weg einen reinen Arbeitsweg darstellt, der nicht anrechenbar ist.

1.34009

Community-Antworten (9)

B
BRHamburg

05.07.2018 um 17:03 Uhr

Warum macht man eine BR Sitzung die nicht notwendig ist?

O
outofmemory

05.07.2018 um 17:03 Uhr

Meiner Auffassung nach ist dies eine Dienstreise, da der Mitarbeiter von seinem vertraglichen Arbeitsort zu einem anderen Arbeitsort fahren musste. Das BRM ist verpflichtet an den Sitzungen teilzunehmen, da es nicht verhindert war.

K
kratzbürste

05.07.2018 um 17:35 Uhr

Sehe ich auch so. Die Fahrt war zusätzlich in Folge der Einladung zur BR Sitzung - also Kosten des BR - also § 40 BetrVG.

T
titapropper

05.07.2018 um 17:37 Uhr

@BRHamburg: warum war die Sitzung nicht notwendig?

B
BRHamburg

05.07.2018 um 18:19 Uhr

Es steht doch im Eingangspost das die Sitzung nicht dringend war. Sie hätte also auch an einem Tag statt finden können an dem der Kollege im Betrieb ist.

B
BloodyBeginner

05.07.2018 um 23:07 Uhr

Was ist denn eine normale BR-Sitzung? Und nicht dringlich? Bei uns finden die BR Sitzungen regelmäßig wöchentlich statt - das ist bei uns "normal" Dringlich ist wohl ne Sondersitzung zur (fristlosen) Kündigung. Aber im Regelfall hat ein BR Mitglied zu allen BR Sitzungen zu erscheinen. Deswegen würde ich mir vom Themenersteller mehr Infos wünschen.

Aber ja, wenn er deswegen extra zur Firma gefahren ist zählt auch die Wegezeit zur Arbeitszeit.

W
wdliss

06.07.2018 um 10:12 Uhr

Die Frage hast du doch aber beantwortet, BloodyBeginner. Somit sind weitere Infos ja nicht notwendig. Der übrige Teil deines Beitrages sucht ja nur Antworten auf Fragen. die keiner gestellt hat (zumindest nicht der Eingangsfragesteller).

T
titapropper

06.07.2018 um 10:56 Uhr

@BRHamburg: die Sitzung war nicht dringlich, aber scheinbar notwendig. Steht doch im Eingangspost.

P
paula

06.07.2018 um 13:19 Uhr

bei uns im Konzern gab es mal ein Beschlussverfahren bis zum LAG. Leider finde ich die Akte nicht mehr sonst hätte ich ein Az. BR hat zu einer Sitzung geladen, die wirklich nicht notwendig war (BRV führte Privatfehde mit einem Abteilungsleiter) und das wurde auch später sehr offensichtlich. Das ArbG und das LAG haben beide ausgeurteilt, dass das einzelne BRM nicht explizit die Erforderlichkeit prüfen musste und es bei der Einladung zu der Sitzung davon ausgehen kann, dass es sich um erforderliche BR Arbeit handelt. Daher durfte der AG die Vergütung nicht kürzen.

Ich fand das damals sehr bemerkenswert, da ich bis dahin davon ausgegangen bis, dass die Erforderlichkeit an objektiven Kriterien zu messen ist und nicht nach dem subjektiven Eindruck des BRM (der AG wohl auch, sonst hätte er das Verfahren kaum durch 2 Instanzen getrieben).

Auf den vorliegenden Fall übertragen, wäre vom BRM im Home Office nicht zu hinterfragen, ob sich um erforderliche BR Arbeit handelt. Dann ist auch die Wegezeit zu vergüten

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