Erstellt am 05.07.2018 um 15:03 Uhr von BRHamburg
Warum macht man eine BR Sitzung die nicht notwendig ist?
Erstellt am 05.07.2018 um 15:03 Uhr von outofmemory
Meiner Auffassung nach ist dies eine Dienstreise, da der Mitarbeiter von seinem vertraglichen Arbeitsort zu einem anderen Arbeitsort fahren musste. Das BRM ist verpflichtet an den Sitzungen teilzunehmen, da es nicht verhindert war.
Erstellt am 05.07.2018 um 15:35 Uhr von kratzbürste
Sehe ich auch so. Die Fahrt war zusätzlich in Folge der Einladung zur BR Sitzung - also Kosten des BR - also § 40 BetrVG.
Erstellt am 05.07.2018 um 15:37 Uhr von titapropper
@BRHamburg: warum war die Sitzung nicht notwendig?
Erstellt am 05.07.2018 um 16:19 Uhr von BRHamburg
Es steht doch im Eingangspost das die Sitzung nicht dringend war. Sie hätte also auch an einem Tag statt finden können an dem der Kollege im Betrieb ist.
Erstellt am 05.07.2018 um 21:07 Uhr von BloodyBeginner
Was ist denn eine normale BR-Sitzung? Und nicht dringlich?
Bei uns finden die BR Sitzungen regelmäßig wöchentlich statt - das ist bei uns "normal"
Dringlich ist wohl ne Sondersitzung zur (fristlosen) Kündigung.
Aber im Regelfall hat ein BR Mitglied zu allen BR Sitzungen zu erscheinen.
Deswegen würde ich mir vom Themenersteller mehr Infos wünschen.
Aber ja, wenn er deswegen extra zur Firma gefahren ist zählt auch die Wegezeit zur Arbeitszeit.
Erstellt am 06.07.2018 um 08:12 Uhr von wdliss
Die Frage hast du doch aber beantwortet, BloodyBeginner. Somit sind weitere Infos ja nicht notwendig. Der übrige Teil deines Beitrages sucht ja nur Antworten auf Fragen. die keiner gestellt hat (zumindest nicht der Eingangsfragesteller).
Erstellt am 06.07.2018 um 08:56 Uhr von titapropper
@BRHamburg: die Sitzung war nicht dringlich, aber scheinbar notwendig. Steht doch im Eingangspost.
Erstellt am 06.07.2018 um 11:19 Uhr von paula
bei uns im Konzern gab es mal ein Beschlussverfahren bis zum LAG. Leider finde ich die Akte nicht mehr sonst hätte ich ein Az. BR hat zu einer Sitzung geladen, die wirklich nicht notwendig war (BRV führte Privatfehde mit einem Abteilungsleiter) und das wurde auch später sehr offensichtlich. Das ArbG und das LAG haben beide ausgeurteilt, dass das einzelne BRM nicht explizit die Erforderlichkeit prüfen musste und es bei der Einladung zu der Sitzung davon ausgehen kann, dass es sich um erforderliche BR Arbeit handelt. Daher durfte der AG die Vergütung nicht kürzen.
Ich fand das damals sehr bemerkenswert, da ich bis dahin davon ausgegangen bis, dass die Erforderlichkeit an objektiven Kriterien zu messen ist und nicht nach dem subjektiven Eindruck des BRM (der AG wohl auch, sonst hätte er das Verfahren kaum durch 2 Instanzen getrieben).
Auf den vorliegenden Fall übertragen, wäre vom BRM im Home Office nicht zu hinterfragen, ob sich um erforderliche BR Arbeit handelt. Dann ist auch die Wegezeit zu vergüten