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Verdacht auf Wahlbetrug. Kann man eine Wahl komplett anfechten?

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michi69
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, folgendes,wir hatten am 16.5. Br-wahlen. Jeder Wähler hatte 5 Stimmen. Einige haben aber nur 2 oder 3 Stimmen abgegeben. Nun ist auch noch ein Ergebnis bei rausgekommen, mit denen nicht alle einverstanden sind. Einige (die nur 2 oder 3 Stimmen abgaben) sind sogar der Meinung,man hätte ja (der Wahlvorstand) evtl. sogar zusätzlich die vermeintlich fehlenden Stimmen nachkreuzen können bei der Auszählung(außer der Wahlv. war niemand zugegen). Der Wahlvorstand ist obendrein auch eng mit den jetzt neu gewählten Br befreundet. Kann man eine Wahl komplett anfechten?Wie müßte die Begründung lauten? Welcher Zeitraum muß eingehalten werden? Und,wie kann man deutlich machen,das man nur 2 Leute wählen möchte und die restlichen 3Stimmen "verfallen". Das Misstrauen ist groß! Vielen Dank für Eure Hilfe! Viele Grüße,Michaela B.

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Community-Antworten (5)

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Z.Ickig

21.05.2006 um 08:38 Uhr

"Nun ist auch noch ein Ergebnis bei rausgekommen, mit denen nicht alle einverstanden sind."

So was ähnliches ist bei der Bundestagswahl auch passiert. Mit dem Ergebnis werdet ihr wohl bis zur nächsten Wahl leben müssen. Die vage Annahme, da hätte ja jemand vielleicht unter Umständen irgendwo ein Kreuzchen nachträglich machen können, wird als Anfechtungsgrund nicht ausreichen.

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Fayence

21.05.2006 um 12:27 Uhr

michi69, warum war bei der öffentlichen Stimmauszählung nur der WV anwesend? Ist sehr ungewöhnlich!

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Andreas

21.05.2006 um 12:41 Uhr

Hallo Fayence,

ich halte es nicht für ungewöhnlich, dass an der Auszählung niemand teilnimmt. Leider interessieren sich nicht alle Arbeitnehmer dafür und "fordern" ihre Rechte ein. Ich habe dies bei usnerer Wahl selbst erlebt:

Ich mußte mich gegenüber dem WV rechtfertigen, warum ich die Auszählung "überwachen" will. Des weiteren hat man mir vorgeworfen, ich würde die Wahl, egal wie sie ausgeht, auf jeden Fall anfechten, obwohl ich dies nie erwähnt habe und auch nie vorhatte. Es gab sogar Mitglieder in unserem WV, die mir bei der Auszählung Ihre "Unterstützung" bei einer Wahlanfechtung anboten. Mal ganz zu schweigen, dass ich zur Zeit auch von den anderen Mitarbeiter "schief" angeguckt werde, da die Anfechtungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Und ich bin der festen Überzeugung, das nach Ablauf der Frist folgende Gespräche geführt werden: "Haste mitbekommen der Schierhold hat nur Stunk gemacht und hinterher den Schwanz eingezogen..." oder so ähnlich. Aber da stehe ich drüber.

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Fayence

21.05.2006 um 12:55 Uhr

Hallo Andreas, dann hast doch aber Du von Deinem Recht Gebrauch gemacht, bei der öffentlichen Stimmauszählung anwesend zu sein. Diese muss ja nicht zu einer Massenveranstaltung mutieren, aber dass der WV wirklich ganz allein die Stimmen auszählt...

Hat der WV Zeit & Raum der öffentlichen Stimmauszählung ordnungsgemäß bekannt gegeben? Hat er sich an diese Angaben gehalten? Sind so die Fragen die mir durch den Kopf gehen. michi69 kann sich dazu ja noch einmal äussern.

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michi69

22.05.2006 um 11:56 Uhr

Ort und Zeit wurden bekannt gegeben.Ich hatte dummerweise nach Dienst einen wichtigen privaten Termin sonst wär ich dabei gewesen.Warum andere kein interesse an der Auszählung hatten,kann ich leider nicht sagen.Außer der Spätdienst sei entschuldigt,da dieser in der Bewohnerversorgung war.Ich fragte noch,ob am selben Tag ein Ergebnis bekannt gegeben wird was mit nein beantwortet wurde.Als ich zum Frühd. erschien,hörte ich dann, wie der neue BR abends schon feierte,da der Aushang,also Wahlergebnis, am schwarzen Brett hing...alles ein wenig merkwürdig und doch rechtens? Wenn man die Wahl anfechten möchte,wie ist da der Werdegang?Fristen usw.? Vielen Dank für Eure Teilnahme und evtl.Tipps/Hilfeantworten. Grüße michi

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