Hallo zusammen,
folgendes,wir hatten am 16.5. Br-wahlen. Jeder Wähler hatte 5 Stimmen. Einige haben aber nur 2 oder 3 Stimmen abgegeben. Nun ist auch noch ein Ergebnis bei rausgekommen, mit denen nicht alle einverstanden sind. Einige (die nur 2 oder 3 Stimmen abgaben) sind sogar der Meinung,man hätte ja (der Wahlvorstand) evtl. sogar zusätzlich die vermeintlich fehlenden Stimmen nachkreuzen können bei der Auszählung(außer der Wahlv. war niemand zugegen). Der Wahlvorstand ist obendrein auch eng mit den jetzt neu gewählten Br befreundet.
Kann man eine Wahl komplett anfechten?Wie müßte die Begründung lauten?
Welcher Zeitraum muß eingehalten werden?
Und,wie kann man deutlich machen,das man nur 2 Leute wählen möchte und die restlichen 3Stimmen "verfallen". Das Misstrauen ist groß! Vielen Dank für Eure Hilfe!
Viele Grüße,Michaela B.