Erstellt am 03.06.2005 um 12:00 Uhr von Perseus
Eine solche fehlerhafte Wahl sollte sofort angefochten werden. Hier sind die gravierendsten Fehler gemacht worden die man sich vorstellen kann ! Also sofort sollten zum Arbeitsgericht und die Wahl anfechten ! und mal den § 19 des Betriebsverfassungsgesetzes lesen.
Was war denn das für ein Wahlvorstand ??
Auch der Wahlvorstand hat einen Schulungsanspruch und den hätte er in diesem Fall wahrnehmen sollen!