Homeoffice Transparenz im Betrieb
In unsere Betriebsversammlung wurde von einem Kollegen um Transparenz zu Homeoffice im Betrieb gebeten. Wir sind zirka 50 Mitarbeiter mit 4 Abteilungen und in einigen Abteilungen gibt es für einige wenige Homeoffice. Dies haben die Kollegen mit der Geschäftsführung individuell verhandelt. Eine Betriebsvereinbarung existiert dazu nicht nur eine Betriebsordnung. Hier ist aufgeführt, dass der GF angemessene Wünsche für ein zeitweiliges Arbeiten von zu Hause berücksichtigen kann. Frage: Wie weit kann bzw. darf die Transparenz zu Homeoffice gehen? Können Namen und Stundenkontingent in der nächsten BV bekannt gegeben werden oder evtl. nur eine kleine Statistik wie viel Prozent der Mitarbeiter in welcher Abteilung Homeoffice haben mit welchen Stundenumfang? Muss der BR informiert werden, wenn Homeoffice-Anträge genehmigt, verlängert oder verändert werden?
Community-Antworten (2)
28.06.2018 um 15:42 Uhr
Der BR ist vorab bereits in der Mitbestimmung. Ihr könnt also in einer Betriebsvereinbarung Regeln für Home Office verlangen. In einer Betriebsversammlung keine Namen nennen.
28.06.2018 um 16:15 Uhr
also Namen und Stundenkontigent würde ich persönlich weg lassen.
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