Erstellt am 20.10.2008 um 20:06 Uhr von pirat
@ 3826uwe,
Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei der Einführung elektronischen Datenverarbeitungssysteme, die zur Verhaltens- und Leistungskontrolle bestimmt sind, obliegt gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem GBR, wenn die Systeme betriebsübergreifend eingeführt werden sollen.
Der AG ist im Rahmen seiner Mitteilungspflicht gehalten den WA rechtzeitig und umfassend zu informieren.....
Erstellt am 20.10.2008 um 20:29 Uhr von Der alte Heini
3826uwe
Hier hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs.1, Ziffer 6 BetrVG. Eventuell könnte auch Ziffer 1 des genannten § bedeutsam sein. Dies dürfte eher ein Fall für das Gremium Betriebsrat als für den Wirtschaftsausschuss sein.
Sicherlich könnte der WA dem BR in Sachen Kosten und finanzielle Erwartungen zu arbeiten.
Der BR sollte sehr sorgfältig seine Mitbestimmung wahrnehmen, da üblicherweise mit GPS Systeme die Produktivität der Überwachten gesteigert werden soll, wobei diverse anbietenden Firmen mit umfangreichen Auswertungsmöglichkeiten und einer Steigerung der Produktivität von bis zu 30% werben. Also kurz gesagt, der Arbeitgeber will deine Kollegen eine Rakete in den Hintern stecken.
§ 87 Mitbestimmungsrechte
Abs. 1
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
Ziffer 1.
Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
Ziffer 6.
Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;
Erstellt am 20.10.2008 um 20:37 Uhr von pirat
@Der alte Hein,
"Also kurz gesagt, der Arbeitgeber will deine Kollegen eine Rakete in den Hintern stecken." sorry, ich dachte es ginge um ein neues GPS System..und ähm, kommt dass an diese Stelle? *grübel*