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Überwachungssystem im Betrieb

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3826uwe
Nov 2016 bearbeitet

Und noch eine Frage:

Wie weit hat der GBR ein Mitbestimmungsrecht, wenn für motorisierte Arbeitsmaterialien ein Überwachungssystem eingebaut wird. z.B. GPS...

Ist hier der Wirtschaftsausschuss vorher davon in Kenntnis zu setzen...

Wer kann uns hier eine brauchbare Antwort liefern.....????

LG.

3826uwe

Allen einen Dank, für eure brauchbaren Ratschläge bzw. Antworten...

Macht immer wieder laune, euren Dienst in Anspruch zu nehmen...

Danke, danke, danke....

4.67803

Community-Antworten (3)

P
pirat

20.10.2008 um 22:06 Uhr

@ 3826uwe, Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei der Einführung elektronischen Datenverarbeitungssysteme, die zur Verhaltens- und Leistungskontrolle bestimmt sind, obliegt gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem GBR, wenn die Systeme betriebsübergreifend eingeführt werden sollen. Der AG ist im Rahmen seiner Mitteilungspflicht gehalten den WA rechtzeitig und umfassend zu informieren.....

DAH
Der alte Heini

20.10.2008 um 22:29 Uhr

3826uwe Hier hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs.1, Ziffer 6 BetrVG. Eventuell könnte auch Ziffer 1 des genannten § bedeutsam sein. Dies dürfte eher ein Fall für das Gremium Betriebsrat als für den Wirtschaftsausschuss sein. Sicherlich könnte der WA dem BR in Sachen Kosten und finanzielle Erwartungen zu arbeiten. Der BR sollte sehr sorgfältig seine Mitbestimmung wahrnehmen, da üblicherweise mit GPS Systeme die Produktivität der Überwachten gesteigert werden soll, wobei diverse anbietenden Firmen mit umfangreichen Auswertungsmöglichkeiten und einer Steigerung der Produktivität von bis zu 30% werben. Also kurz gesagt, der Arbeitgeber will deine Kollegen eine Rakete in den Hintern stecken.

§ 87 Mitbestimmungsrechte Abs. 1 Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: Ziffer 1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb; Ziffer 6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;

P
pirat

20.10.2008 um 22:37 Uhr

@Der alte Hein, "Also kurz gesagt, der Arbeitgeber will deine Kollegen eine Rakete in den Hintern stecken." sorry, ich dachte es ginge um ein neues GPS System..und ähm, kommt dass an diese Stelle? grübel

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