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BETRIEBLICHE ÜBUNG?

A
AMANDA
Jul 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, zum Sachverhalt : eine Kollegin hat einen Arbeitsvertrag in dem sie 32 Stunden in der Woche an flexiblen Tagen arbeitet. Es werden immer 8 Stunden gearbeitet also bei 32 Stunden 4 Tage. Nun hat die Kollegin seit 2 Jahren feste Arbeitstage . Ist hier bereits eine betriebliche Übung entstanden? Danke für Eure Antworten

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Community-Antworten (3)

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rtjum

15.07.2019 um 13:21 Uhr

betriebliche Übung ist das meiner Meinung nach nicht da nur für die Einzelperson . Aber man kann hier konkludentes Handeln unterstellen, wenn der AG über 2 Jahre lang immer dieselben Arbeitstage wünscht dann sind die jetzt fest. Ob 2 Jahre dafür dann ausreichen das weiß ich aber nicht.

C
celestro

15.07.2019 um 13:25 Uhr

Würde ich eher nicht sagen. Vor einer Weile gab es mal den Fall, da hatte jemand über Jahre nur Nachtschicht gehabt. Da wurde die Entstehung einer betrieblichen Übung vom Gericht verneint.

P
Pjöööng

15.07.2019 um 14:15 Uhr

"Betriebliche Übung" ist hier wohl der falsche Begriff.

Ich würde mich hier auch eher mit den gesetzlichen Regelungen befassen, konkret mit § 8 TzBfG. Dort heißt es: "(...) (3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. (4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. (...)"

Nach dem Willen des Gesetzgebers ist also die Verteilung der Arbeitszeit FESTzulegen. Das seit zwei Jahren gelebte Modell scheint mir eine solche Festlegung zu sein. (Ok, wenn die Kollegin gleich als Teilzeitkraft eingestellt wurde, würde ich als Arbeitgeber nun argumentieren dass diese Regelung nur bei Verringerung der Arbeitszeit gilt...)

Falls sich der Konflikt mit dem Arbeitgeber nicht lösen lässt, könnte die Kollegin zu folgendem Trick greifen: Sie beantragt Teilzeit 31,5 Stunden (also eine Verringerung ihrere Arbeitszeit) wünscht die Verteilung auf die selben Wochentage wie sie sie seit 2 Jahren hat,

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