Kündigungsfrist - Ist vertragliche oder gesetzliche maßgeblich???
Hallo,
wünsche froh geweihnachtet zu haben....
Unsere vertraglichen Kündigungsfristen sind 6 Wo. zum Quartalsende. Nun hat ein Kollege einen neuen Job ab dem 01.02.07. Kann er sich auf die gesetzliche Frist berufen, um pünktlich den neuen Job antreten zu können???
Danke und viele Grüße
mearas
Community-Antworten (1)
27.12.2006 um 13:16 Uhr
wenn er sich auf die gesetzliche Frist berufen könnte, wozu überhaupt noch Arbeitsverträge ? Er kann nur versuchen, sich mit seinem AG zu einigen, oder muß ggf. Vertragsstrafe abdrücken.
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