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Kündigungsfrist - Ist vertragliche oder gesetzliche maßgeblich???

M
mearas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wünsche froh geweihnachtet zu haben....

Unsere vertraglichen Kündigungsfristen sind 6 Wo. zum Quartalsende. Nun hat ein Kollege einen neuen Job ab dem 01.02.07. Kann er sich auf die gesetzliche Frist berufen, um pünktlich den neuen Job antreten zu können???

Danke und viele Grüße

mearas

5.04401

Community-Antworten (1)

G
Gevatter

27.12.2006 um 13:16 Uhr

wenn er sich auf die gesetzliche Frist berufen könnte, wozu überhaupt noch Arbeitsverträge ? Er kann nur versuchen, sich mit seinem AG zu einigen, oder muß ggf. Vertragsstrafe abdrücken.

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