Hi,
laut § 622 kann der/die AN mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Wenn vertraglich eine Kündigungsfrist von drei Monaten festgelegt worden ist (AN arbeitet weniger als 5 Jahre im Betrieb), welche Frist ist höher zu bewerten?
Ist die Alternative ein Aufhebungsvertrag, wenn ansonsten eine neue Stelle (1.10.) nicht pünktlich angetreten werden kann?
Gruß Agnes