hallo forum,

ich brauche mal wieder fachlichen rat:

wir im br haben uns die frage gestellt, wie die kündigungsfristen für unsere mitarbeiter aussehen, die länger als fünf jahre im betrieb sind. unsere vertraglichen fristen sind sechs wochen zum quartalsende. ab fünfjähriger betriebszugehörigkeit beginnt ja lt. bgb die gestaffelte "verlängerung" auf zwei monate (drei monate usw....) jeweils zum monatsende.
hätten unsere "fünfjährigen" mitarbeiter dann eine kündigungsfrist zwei monate zum monatsende oder zum quartalsende?
bei der variante monatsende wären ja dann sechs kündigungstermine im jahr möglich und bei der variante quartalsende bliebe es bei vier möglichen terminen im jahr.
wie ist das dann mit der "besserstellungsregelung"? weiß das vielleicht jemand????