weil ich mir immernoch nicht völlig sicher bin:

Beider Wahl der Freiszustellenden, ist zuerst mit dem AG über die Personen zu sprechen, danach wird über eine evtl. Teilung der Freistellungen beschlossen.
Bis hierher richtig?
Aber was wenn aus zwei Freistellungen nun 4 Teilfreistellungen werden, gehen diese nach Hondt als 2 ganze (weil aus diesen entstanden) oder als 4 halbe durch?
Bei der nun erforderlichen Verhältnisswahl treten 2 Listen gegeneinander an, Liste 1 hat die ersten zwei Plätze, Liste 2 den dritten.
Nur dass ich es richtig verstanden habe: Die Höhe der Freisellung lag ja schon fest, also legt die Listenreihenfolge nur noch die Namen fest?
Welche Liste bekommt jetzt die dritte halbe Freistellung?
Was ist wenn sie mit einer halben nicht einverstanden ist?

Da wir morgen darüber beschließen, brauche ich dringend euren Rat.
Danke
Suse