Teilfreistellung
Hallo Kollegen,
unser Betrieb hat eine Größe erreicht, in dem man ein BR Mitglied freistellen (§38 BetrVG)könnte. Wir haben nun aber erst mal über eine Teilfreistellung nachgedacht. Zum Betrieb: Wir arbeiten ALLE im 3 Schicht Betrieb. Es gibt keine Tagschichtler oder ähnliches. Wenn wir jetzt einen BR Kollegen teilfreistellen möchten, macht er das dann während seiner normalen Arbeitszeit? Wir favorisieren eine Teilfreistellung von wöchentlich 16 Stunden (2 Arbeitstage am Stück). Uns schwebt da folgender Ablauf vor. Immer Montags und Dienstags zu folgenden Schichtzeiten : Frühschicht 06 Uhr - 14 Uhr Mittagschicht 14 Uhr- 22 Uhr Nachtschicht 22 Uhr - 06 Uhr. Wie Ihr seht, soll der teilfreigestellte Kollege seinen Schichtrythmus beibehalten. Geht das, BR Arbeit zu machen , gerade in Bezug auf die Nachtschicht? Vielen Dank für Eure Hilfe.
Community-Antworten (3)
24.11.2015 um 09:17 Uhr
Nehmt lieber die ganze Freistellung - es gibt genügend zu tun im BR.
Wann dann am besten BR-Arbeit geleistet wird, muss der BR selbst entscheiden.
Wenn es ums Geld geht, wäre an einen Nachteilsausgleich zu denken.
24.11.2015 um 09:33 Uhr
Seh ich genauso wie Gironimo bei über 200 Mitarbeitern hat ein Betriebsrat genügend zu tun wenn er seine Aufgaben ernst nimmt. Wichtig daran ist auch zu denken das es oft wichtig ist Betriebsrats Arbeit zu machen wenn z.B der GL oder der Personalchef auch da sind. In Eurem Fall wäre es vielleicht eine gute Möglichkeit das der freigestellte BR zwei Tage die Woche dann arbeitet wenn die Büros besetzt sind und jeweils einen Tag in einer anderen Schicht so das jeder Mitarbeiter weiß das es einen bestimmten Tag in der Woche gibt wo auch in Schichtzeiten ein Ansprechpartner vor Ort ist.
24.11.2015 um 12:44 Uhr
Ich schließe mich hier meinen Kollegen teilweise an und würde auch den vollen Zeitraum für BR-Arbeit nutzen wollen.
Allerdings nicht in Form der Vollfreistellung von nur einer Person. Da gerade bei dieser Betriebsgröße die Gefahr besteht, dass sich ein BRV dann verselbstständigt und zum Oberguru auch für die Belegschaft wird, würde ich das auf zwei Teilfreistellungen aufteilen.
Das hätte dann auch den Vorteil, dass nicht alles an nur einem hängen bleibt, sondern sich nicht nur das hier dann zwangsläufig entstehende Zusatzwissen, sondern auch die praktischen Erfahrungen dann auf zwei verteilt.
Womit dann auch bei Ausfällen des Einzelnen der BR nicht wieder bei null anfangen muss.
Und das mit dem beibehalten der Schichten ist auch so eine Sache. Wer möchte schon nachts von 22 - 6 Uhr in der früh am Schreibtisch sitzen und sich Ferkeleien ausdenken? Eine Reduzierung auf Früh- und Spätschicht halte ich hier für sinnvoller.
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