Kann die GeschLtg ohne Zustimmung des BR geplante Schulungsmaßnahmen mit dem Hinweis auf ein schlechtes Quartalsergebnis einfach streichen?
Es handelt sich dabei um Schulungsmaßnahmen zur berufl. Weiterbildung von Mitarbeitern die bei uns im firmeneigenen zentralen Schulungszentrum ausgebildet würden. Manwürde also nur die Hotelkosten einsparen..
Kann der BR das einfach ablehnen oder sitzt da die GL am längeren Hebel?
Würde mich über eine Antwort freuen...
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Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten