Betriebsrat bei Weiterbildung der Mitarbeiter
Hallo, mein Betrieb ist gerade dabei eine E-Learning Plattform für bestimmte Abteilungen einzurichten und noch in diesem Jahr an den Start zu bringen. In wie weit muss der Betriebsrat bei der Planung der Inhalte und bei der Anlegung der Mitarbeiterprofile mit eingebunden werden? Muss der Betriebsrat überhaupt mit eingebunden und informiert werden?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Community-Antworten (1)
29.04.2016 um 17:20 Uhr
Aber klar müsst Ihr eingebunden werden.
Hinsichtlich der Software gilt § 87 Abs. 1Nr. 6 BetrVG. Dazu kommt noch die Mitbestimmung nach §§ 97 und 98 BetrVG.
Die Liste der Fragen, die es da zu klären gilt ist lang. So gesehen solltet Ihr den Arbeitgeber auffordern, seine Bemühungen erst einmal zu stoppen und sich zuvor über das System E-Learning mit dem BR zu verständigen.
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