Erstellt am 16.05.2006 um 08:10 Uhr von pit47
Hallo Guido,
ich würde eine Anwesenheitsliste für BR und AG anlegen und auch ein Protokoll über das Monatsgespräch anfertigen. Dann kann der BR bei Unstimmigkeiten darauf zurückgreifen, wenn der AG etwas anzweifelt, was bei dem Gespräch vereinbart worden ist.
Erstellt am 16.05.2006 um 08:13 Uhr von Fayence
Mal blöd gefragt. Warum sollte sich der AG in einer Anwesenheitsliste eintragen (müssen)?
Erstellt am 16.05.2006 um 08:20 Uhr von Guido
Danke schon mal für die Antworten.
Warum sich der AG in einer Anwesenheitsliste eintragen soll? Weil ich irgendwwo gelesen haben, dass man sich Anwesenheitslisten, die als Urkunde gelten und zum Portokoll gehören, eigenhändig eintragen muss.
Erstellt am 16.05.2006 um 08:26 Uhr von pit47
Hallo Guido,
nach § 34 BetrVG kann der BR in seiner Geschäftsordnung festlegen, dass bei dem Monatsgespräch eine Niederschrift (Protokoll) angefertigt wird und zu einer Niederschrift gehört zwingend die Anwesenheitsliste.
Erstellt am 16.05.2006 um 08:41 Uhr von Guido
Wir haben noch keine Geschäftsordnung.
Wenn wir dennoch ein Protokoll anfertigen vom Monatsgespräch, gehört da aber ohne Geschäftsordnung, sondern nach dem BetrVG eine Anwesenheitsliste dazu. Richtig gefolgert?
Und wenn Anwesenheitsliste, dann auch eigenhändiger EIntrag des Arbeitgebers?
Und um auf meine Ursprungsfragen zu kommen, dann für den heutigen Tag zwei ANwesenheitslisten?
Erstellt am 16.05.2006 um 09:15 Uhr von Fayence
Hallo Guido,
zur Erklärung! In unsere Anwesenheitsliste haben sich bislang immer nur die anwesenden BR-Mitglieder und die Schwerbehindertvertretung eingetragen, was lt. Fitting und Däubler Kommentar zum §34 nicht korrekt ist.
Ihr braucht jedoch nur 1 Anwesenheitsliste führen. Das Kommen und Gehen des AG kann entsprechend im Protokoll oder auf der Anwesenheitsliste vermerkt werden. (Fitting, 22. Aufl., §34, RN 21)
Sieht bei uns so aus: 9.15 Uhr Herr XYZ betritt den Raum; Inhalt des gemeinsamen Protokollteils; 9.45 Uhr Herr XYZ verlässt den Raum