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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss es eine Anwesenheitsliste beim Monatsgespräch geben?

G
Guido
Nov 2016 bearbeitet

Dringend: Heute findet unserer erstes Monatsgspräch mit dem Arbeitgeber statt. Wir treffen uns als BR bereits eine halbe Stunde früher, um uns auf die Themen abzustimmen.

Wenn wir zu unserer 30-Minuten-Sitzung ein Protokoll samt Anwesenheitsliste anferitigen müssen, sind für Monatsgespräche ja keine Formalien wie Einladung (gab es aber trotzdem), Tagesordnung (in der Einladungen gab es nur einen kurzen Anriss einiger Themen) etc vorgesehen.

Meine Frage:

Wir werden über das Gespräch mit dem AG ein Sitzungsprotoll anfertigen. Aber muss es auch eine Anwesenheitsliste geben, in der sich alle Teilnehmer von BR und AG-Seite eintragen? Dann würde es ja für den heutigen Tag zwei Anwesenheitslisten geben, oder?!

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Community-Antworten (6)

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pit47

16.05.2006 um 10:10 Uhr

Hallo Guido, ich würde eine Anwesenheitsliste für BR und AG anlegen und auch ein Protokoll über das Monatsgespräch anfertigen. Dann kann der BR bei Unstimmigkeiten darauf zurückgreifen, wenn der AG etwas anzweifelt, was bei dem Gespräch vereinbart worden ist.

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Fayence

16.05.2006 um 10:13 Uhr

Mal blöd gefragt. Warum sollte sich der AG in einer Anwesenheitsliste eintragen (müssen)?

G
Guido

16.05.2006 um 10:20 Uhr

Danke schon mal für die Antworten.

Warum sich der AG in einer Anwesenheitsliste eintragen soll? Weil ich irgendwwo gelesen haben, dass man sich Anwesenheitslisten, die als Urkunde gelten und zum Portokoll gehören, eigenhändig eintragen muss.

P
pit47

16.05.2006 um 10:26 Uhr

Hallo Guido, nach § 34 BetrVG kann der BR in seiner Geschäftsordnung festlegen, dass bei dem Monatsgespräch eine Niederschrift (Protokoll) angefertigt wird und zu einer Niederschrift gehört zwingend die Anwesenheitsliste.

G
Guido

16.05.2006 um 10:41 Uhr

Wir haben noch keine Geschäftsordnung.

Wenn wir dennoch ein Protokoll anfertigen vom Monatsgespräch, gehört da aber ohne Geschäftsordnung, sondern nach dem BetrVG eine Anwesenheitsliste dazu. Richtig gefolgert?

Und wenn Anwesenheitsliste, dann auch eigenhändiger EIntrag des Arbeitgebers?

Und um auf meine Ursprungsfragen zu kommen, dann für den heutigen Tag zwei ANwesenheitslisten?

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Fayence

16.05.2006 um 11:15 Uhr

Hallo Guido, zur Erklärung! In unsere Anwesenheitsliste haben sich bislang immer nur die anwesenden BR-Mitglieder und die Schwerbehindertvertretung eingetragen, was lt. Fitting und Däubler Kommentar zum §34 nicht korrekt ist.

Ihr braucht jedoch nur 1 Anwesenheitsliste führen. Das Kommen und Gehen des AG kann entsprechend im Protokoll oder auf der Anwesenheitsliste vermerkt werden. (Fitting, 22. Aufl., §34, RN 21)

Sieht bei uns so aus: 9.15 Uhr Herr XYZ betritt den Raum; Inhalt des gemeinsamen Protokollteils; 9.45 Uhr Herr XYZ verlässt den Raum

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