Monatsgespräche
Hat jemand Ahnung: Der Arbeitgeber bestimmt bei uns wer an einem Monatsgespräch teilnehmen darf !! Es findet in Wirklichkeit kein Gespräch auf Augenhöhe statt !! Was kann man tun das wirklich ein Gespräch auf Augenhöhe stattfindet?
Community-Antworten (6)
19.01.2023 um 20:19 Uhr
Wer teilnimmt hat der Gesetzgeber bestimmt. Der § 74 Abs.1 BetrVG ist eindeutig. Wenn nur Teile des BR teilnehmen sollen, dürfen oder müssen würde es dort stehen.
19.01.2023 um 23:01 Uhr
Wer nimmt denn alles teil? Außer hoffentlich der gesamte Betriebsrat!
20.01.2023 um 09:36 Uhr
Wenn der AG nicht auf Augenhöhe teilnimmt dann kann man den AG auch ärgern, bis er das macht. Da gibts es viele Sachen...
20.01.2023 um 11:08 Uhr
@Tom22 hilfreich wäre, wenn Du die Frage von Moreno beantworten würdest. Denn wenn es z.B. nur darum geht, wen der AG auf seiner Seite "dabei" hat, ist er in der Wahl frei. Wenn er aber verweigert, das Gespräch mit dem kompletten BR-Gremium zu führen, dann geht man zum nächsten komplett hin und wenn der AG dann abbricht zieht das Gremium wieder ab. Der Vorsitzende schreibt dann der Geschäftsführung eine Mail mit den Hinweis auf das BetrVG und die Vorgaben zum Monatsgespräch und weist, darauf hin, dass bei einer Wiederholung des Vorfalles einen Anwalt einschalten wird um bei Gericht ein Verfahren nach BetrVG §23, (1) anzustrengen. Das muss dann natürlich auch gemacht werden. Manche AG benötigen solche "Schüsse vor den Bug" um "normaler" zu werden, bei anderen nützt auch das nichts. Augenhöhe werdet ihr euch bei eurem AG erarbeiten müssen, das geht nicht von jetzt auf gleich. Der AG muss merken, dass ihr durchaus verhandlungs- und auch kompromissbereit seid, ihr aber, bei Verletzung eurer Rechte, diese, genauso kompromisslos durchzusetzen.
21.01.2023 um 21:32 Uhr
@rtjum Kurze Frage: Warum genau der §23 (1)? Da geht es doch um den Ausschluss eines Mitglieds aus dem BR und nicht um den AG? Danke!
22.01.2023 um 22:19 Uhr
@Tom22 : Der Arbeitgeber bestimmt bei uns wer an einem Monatsgespräch teilnehmen darf !
Der AG hat überhaupt nicht und nochmal nicht darüber zu bestimmen, wer gemäß §74 BetrVG auf Seiten des BR an den monatlichen Gesprächen teilnimmt. Grundsätzlich nimmt der gesamte BR an diesen Besprechungen teil
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