Monatsgespräch
Monatsgespräch mit PL und /oder GL
bei uns soll der Vorsitzende und sein stellv. an diesen Gespräch teilnehmen
Müssen wir hier einen Ausschuss bilden oder können das V und stell machen
(9köpfiger Betriebsrat)
danke für die Unterstützung
Community-Antworten (7)
26.08.2010 um 14:48 Uhr
Moin, an den Monatsbesprechungen sollen möglichst alle Betriebsratsmitglieder teilnehmen. Bei größeren Gremien empfiehlt es sich der Übersichtlichkeit halber den Betriebsausschuss zu diesen Besprechungen zu schicken. Der Arbeitgeber kann sich durch eine fachlich kompetente Person vertreten lassen.
26.08.2010 um 15:11 Uhr
Pteter du kannst kommen wie Werner Schreibt mit alle oder gehst mit einer auswahl von Menschen zum Bla Bla gut. Wichtig was dort geredet wird ist nix wer redet sondern was dort redet.
26.08.2010 um 17:29 Uhr
@lustig Wie Werner schreibt, es sollen alle... Das heißt aber nicht, daß alle müssen. Wir haben aus taktischen Gründen bei uns (auch 9er) davon abgesehen. Bei uns geht jede Woche der BRV, der Schriftführer und rotierend ein BRM zur GF. Wir wollen nicht, daß der GF evtl Uneinigkeit erkennt, wenn wir unterschiedliche Fragen stellen oder diskutieren.
Wie gesagt, kein muß.
26.08.2010 um 18:05 Uhr
Ulrik das kannst du so nicht schreiben wenn er muss muss er das wäre sonst ungesund.
26.08.2010 um 20:02 Uhr
@borat Ich mag mich irren: Aber diese Pseudowitze sind recht unangebracht.
@Ulrik Man kann m.E. aber nicht wirksam als BR bestimmen, wer zum AG-BR-Gespräch gehen darf und wer nicht...
27.08.2010 um 18:15 Uhr
@borat Kölner irrt sich nicht, das gehört nicht hierher
@Kölner Wir haben das in unserer Geschäftsordnung so festgelegt. Unser Richter, bei dem wir nachgefragt haben, meint auch, das ist juristisch völlig ok. Die Frage nach der Optik ist eine Andere, die wir als BR uns auch gerne gefallen lassen.
27.08.2010 um 18:31 Uhr
@Ulrik Das der Beschluss gefasst wurde, den ein oder anderen zum AG-/BR-Gespräch zu schicken, mag juristisch von einem Richter (?) akzeptiert sein, aber einem BRM die Teilnahme per Beschluss zu verwehren, ist nicht akzeptabel.
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