Erstellt am 10.03.2017 um 15:51 Uhr von gironimo
Für das Monatsgespräch, das der AG mit dem gesamten BR führen soll, gibt es ganz bewusst keine strikten Regeln.
Wenn es aber keinen konkreten Anlass gibt, sind Juristen fehl am Platze. Es geht um allgemeine Problembehandlung und vertrauensbildende Kommunikation.
Das würde ich auch einmal mit dem Arbeitgeber in diese Richtung diskutieren. Ansonsten hättet Ihr natürlich als Gegenreaktion auch die Möglichkeit einen Anwalt mitzunehmen. Es ist aber nicht der Sinn dieses Gesprächs.
Erstellt am 11.03.2017 um 00:14 Uhr von fidada
"Ansonsten hättet Ihr natürlich als Gegenreaktion auch die Möglichkeit einen Anwalt mitzunehmen."
wo steht denn bitte das? Ist mir völlig neu. Habe ich noch nie gelesen. Hast du ein Urteil dafür?
Erstellt am 11.03.2017 um 12:50 Uhr von gironimo
Nein habe ich nicht. Aber das ist eben das Thema Waffengleichheit. Wie soll ein Betriebsrat in einem Gespräch das juristische "Kauderwelsch" verstehen können. Da braucht er doch einen Sachkundigen. Ich würde beschließen dem AG mitzuteilen, dass der BR zur Wahrung seiner Rechte einen Anwalt hinzuzieht. Alternativ man es natürlich begrüßen würde, man würde zur Normalität zurück kehren.
Erstellt am 11.03.2017 um 19:02 Uhr von jorojo
Hallo
Ich weiß ja nicht was ihr bei den Monatsgesprächen so macht:
Für mich ist das Monatsgespräch eine "Veranstaltung" in der zwischen dem AG und dem BR ein Austausch der Meinungen stattfindet. Nicht mehr oder weniger.
Ob der AG oder BR einen Anwalt mitbringt, ist doch vollkommen nebensächlich, wil ja nur die Meinungen ausgetauscht werden.
Bei der nächten BR Sitzung wird dann ein vorliegender Antrag beschlossen, oder abgelehnt.
Gruß jorojo
Erstellt am 12.03.2017 um 00:32 Uhr von Challenger
Good Morning,
@ jorojo
" Für mich ist das Monatsgespräch eine "Veranstaltung" in der zwischen dem AG und dem BR ein Austausch der Meinungen stattfindet. Nicht mehr oder weniger.
Ob der AG oder BR einen Anwalt mitbringt, ist doch vollkommen nebensächlich, wil ja nur die Meinungen ausgetauscht werden. "
Falsch jorojo. Das sieht § 74 BetrVG völlig anders. Dort geht es um Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen AG + BR. Es geht also nicht nur um einen unverbindlichen Meinungsaustausch. Siehe unten.
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.
Erstellt am 12.03.2017 um 19:19 Uhr von jorojo
Hallo Challender
Ich kann hier nicht erkennen, was hier von mir falsch ist.
Wir sind doch beide der gleichen Ansicht.
"die Meinungen ausgetauscht werden" ist doch das gleiche wie "verhandelt"
Das Ergebnis ist doch das gleiche, da im Monatsgespräch nichts "beschlossen" wird.
So ist es zumindest bei uns. Daran ändert auch ein Anwalt nichts.
Dazu fällt mir noch ein:
Ein Meinungsaustausch ist auch wenn der BR mit seiner Meinung ins Monatsgespräch geht, und mit der Meinung des AG herauskommt.
Gruß jorojo
Erstellt am 12.03.2017 um 20:31 Uhr von ganther
gironimo schafft mal wieder eine neue Fata Morgana: die Waffengleichheit. Die ist nicht durchzusetzen vor Gericht. Kenne viele AG die brauchen keinen RA bei solchen Gesprächen, da der Personalleiter eh schon Jurist ist. Bei uns im Haus ist der Bereich, der für den Kontakt mit dem BR in allen mitbestimmungspflichtigen Fragen zuständig ist, komplett mit Juristen besetzt. Die hat man schön von großen Kanzleien genau für diesen Job abgeworben.
In keinem Rechtstreit wegen eines Sachverständigen (und da gab es einige) hat uns das Wort "Waffengleichheit" geholfen. Wenn man einen Sachverständigen will muss man über das Thema und dessen Schwierigkeiten gehen