Erstellt am 20.06.2018 um 13:23 Uhr von celestro
Also ich wüßte absolut nicht, woraus sich ergeben sollte, daß der BR solche Aufgaben übernehmen dürfte.
Erstellt am 20.06.2018 um 13:56 Uhr von Krambambuli
Das ist alles andere als BR-Arbeit. Grundsätzlich gilt, dass immer der Arbeitgeber handelndes Organ im Betrieb ist.
Ein Problem mit dem Datenschutz sehe ich nicht, da ja der BR selber verpflichtet ist, persönlich schützenswerte Daten nicht preis zu geben.
Erstellt am 20.06.2018 um 16:08 Uhr von RoterFaden
Da hat euer AG euch aber schön veräppelt...
Wie groß ist denn euer BR und habt ihr freigestellte Mitglieder?
Erstellt am 20.06.2018 um 18:48 Uhr von Guerilla
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Ich bin selbst nicht im Betriebsrat - ich denke, dass dieser die o.g. Aufgaben freiwillig übernommen hat. Der Betriebsrat besteht aus drei Personen und ist generell sehr AG-freundlich. Leider stellt sich seit Jahren niemand sonst zur Wahl (ich möchte selbst ehrlich gesagt auch nicht, ich weiß, man sollte dann eigentlich auch nicht meckern...), so dass immer die gleichen Personen automatisch drin sind.
Die neue Regelung gefällt den meisten Kollegen jedenfalls gar nicht, und wir fragen uns daher, ob das überhaupt rechtmäßig ist.
Viele Grüße
Erstellt am 20.06.2018 um 18:50 Uhr von celestro
"Die neue Regelung gefällt den meisten Kollegen jedenfalls gar nicht, und wir fragen uns daher, ob das überhaupt rechtmäßig ist."
Nein ... aber bei Eurem Verhalten (Gegenwehr kann man das ja nicht nennen) wird sich auch niemals etwas ändern.
Erstellt am 21.06.2018 um 07:33 Uhr von ickederdicke
Und eure Personalabteilung wurde nun geschlossen ?
Solches hat mit einer BR Tätigkeit absolut nichts zu tun.
Man kann noch so alt werden, es kommt immer was hoch was den letzten highscore toppt.
Erstellt am 21.06.2018 um 09:46 Uhr von rsddbr
Hmm, könnte sein, dass sich hier im Streitfall ein großes Problem ergibt. Der AG ist dem BR nicht weisungsbefugt. Eine Krankmeldung ist dem Arbeitgeber anzuzeigen (§5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Eine Anzeige beim BR würde dem nicht genügen, da der BR auch keine Konsequenzen zu befürchten hat, wenn er die Krankmeldung nicht rechtzeitig an den AG weiterleitet. Ähnliche Probleme können bei Urlaubs- und Gleitzeitanträgen auftreten. Denn auch hier ist der Antrag beim AG zu stellen.
Sollte eine BV darüber abgeschlossen worden sein, so kann dies ggf. wieder anders aussehen.
Ich würde als AN weiterhin zur Personalabteilung oder dem entsprechenden Vorgesetzten gehen. Verweigert er die Annahme, würde ich auf E-Mail zurückgreifen, um im Streitfall einen Nachweis zu haben.
Erstellt am 21.06.2018 um 19:49 Uhr von DummerHund
Da diese Vorgehensweise rechtliche gar nicht zulässig ist, beglückwünsche ich jeden AN der im Zweifelsfall im Einzelfall klagen würde.