Hallo,

unser BR ist neuerdings zuständig für:

- Zeiterfassung
- Urlaubsanträge
- Gleitzeitanträge
- Krankmeldungen

Die Arbeitnehmer/Kollegen müssen also ihre Urlaubsanträge, Krankmeldungen etc. jetzt direkt beim Betriebsrat abgeben; dieser legt sie dem Vorgesetzten zur Unterschrift vor und leitet sie dann weiter an die Personalabteilung. Auch krankmelden (am ersten Tag der Krankheit) müssen sie sich im Betriebsratbüro.

Ist das rechtskonform, darf der BR solche Aufgaben übernehmen? Wie sieht es aus mit dem Beschäftigkeitendatenschutz und Schutz von Krankheitsdaten?

Vielen Dank vorab für die Auskunft!