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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ersatzmitglied übernimmt Aufgaben des BR. Geht das?

C
Christina
Jan 2018 bearbeitet

Liebe BR-Kollegen, Frage zu Ersatzmitgliedern: wir hatten letzthin unsere Betriebsversammlung. Vorab trafen sich alle Vollmitglieder um darüber noch kurz zu sprechen. Dabei war auch ein Ersatzmitglied anwesend. Das weibliche Ersatzmitglied ist sehr eng mit einem Vollmitglied befreundet und übernimmt vermehrt diverse kleine Aufgaben (PowerpointPräsentation für den BR erstellen usw.). Das Vollmitglied delegiert diese Aufgaben an dieses Ersatzmitglied. Ich persönlich finde das nicht in Ordnung. M.E. ist das Ersatzmitglied eben nur Ersatz und sonst nix. Gerne würde ich mit dem Vollmitglied und Ersatzmitglied darüber reden, hätte aber gerne noch andere Meinungen dazu. Vielen Dank an Euch!

1.42609

Community-Antworten (9)

G
Gustl

16.12.2010 um 07:36 Uhr

Hallo Christina,

Ersatzmitglieder sind nicht nur zur Hand wenn Vollmitglieder nicht im Haus sind, sie können auch BR-Aufgaben erfüllen. Mein Tipp: lass es auf die nächste Tagesordnung setzen und entscheidet ordnungsgemäß mit einem Beschluss, was Ersatzmitglieder für Aufgaben erledigen sollen/dürfen. So kann jedes Vollmitglied seine Meinung kundtun und übrigens, der AG kann euch nicht an den Karren fahren. Den Beschluss solltet ihr aber bei einer Sitzung fassen, wo die Ersatzmitglieder nicht teilnehmen, so entsteht keine Missstimmung. Beschlüsse sollten sowieso im Beisein von keinem anderen als das BR-Gremium gefasst werden.

Ich hoffe, das hilft dir etwas weiter.

R
rkoch

16.12.2010 um 10:29 Uhr

@Gustl:

Ersatzmitglieder sind nicht nur zur Hand wenn Vollmitglieder nicht im Haus sind, sie können auch BR-Aufgaben erfüllen.

DAS ist doch nicht wirklich Dein Ernst, oder? Schon mal was von §37 (2) BetrVG gehört?

Nur BRM oder für verhinderte BRM nachgerückte EBRM haben nach diesem § Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Lohnfortzahlung. Stellt sich ein EBRM für BR-Arbeiten frei OHNE zu diesem Zeitpunkt nachgerückt zu sein, dann ist das ARBEITSVERWEIGERUNG, die den AG bei mutwilligem Verhalten zu einer außerordernlichen Kündigung berechtigt, ggf. sogar ohne vorherige Abmahnung, wenn zu erwarten ist, das das EBRM erkennen konnte das es zum fraglichen Zeitpunkt nicht nachgerückt ist. OK, rein der Rechtssicherheit halber wird der AG das EBRM abmahnen, aber das sollte man gar nicht erst provozieren!

Wenn das EBRM diese Arbeiten in seiner Freizeit erledigt mag das ja noch angehen, aber ganz ehrlich: Warum sollte ein BR einem EBRM so etwas antun, wenn das ganze auch ein BRM während der AZ erledigen kann?

Etwas anderes ist es, wenn diese Sachen eine dem BR zur Verfügung gestellte Schreibkraft erledigt! Die tut es ja Kraft Auftrag und arbeitsvertraglicher Pflicht.

I
Immie

16.12.2010 um 10:46 Uhr

Ich fürchte Gustels EBRM machen das während der Arbeitszeit.

@Christina Wenn das EBRM bei der kurzen Vorbesprechung vor der BetrVers dabei steht, oder in seiner Freizeit die Präsentation mit vorbereitet... finde ich nicht wirklich tragisch.

P
paula

16.12.2010 um 11:30 Uhr

wenn es in der Arbeitszeit passiert würde ich mich als AG aber sehr "freuen"

I
Immie

16.12.2010 um 11:35 Uhr

@paula Und wenn er es zulässt... sein Problem ;-)

P
paula

16.12.2010 um 12:40 Uhr

@Immie

absolut! Aber nur wenn er dokumentiert, dass er mit dieser Handhabung einverstanden ist, ist es für das EBM risikolos ;-)

I
Immie

16.12.2010 um 12:46 Uhr

„No Risk, no Fun!“

N
niemand

16.12.2010 um 13:17 Uhr

Für Aufwand und Kosten für die Betriebsversammlung ist der Arbeitgeber zuständig und somit kann die Tätigkeit der Dame unter nötigem Aufwand für die Betriebsversammlung gesehen werden.

R
rkoch

16.12.2010 um 13:34 Uhr

Ach sooooo - ja, dann war die PowerPoint Präsentation sicher auch für die BVers :-)

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