Erstellt am 16.12.2010 um 06:36 Uhr von Gustl
Hallo Christina,
Ersatzmitglieder sind nicht nur zur Hand wenn Vollmitglieder nicht im Haus sind, sie können auch BR-Aufgaben erfüllen. Mein Tipp: lass es auf die nächste Tagesordnung setzen und entscheidet ordnungsgemäß mit einem Beschluss, was Ersatzmitglieder für Aufgaben erledigen sollen/dürfen. So kann jedes Vollmitglied seine Meinung kundtun und übrigens, der AG kann euch nicht an den Karren fahren. Den Beschluss solltet ihr aber bei einer Sitzung fassen, wo die Ersatzmitglieder nicht teilnehmen, so entsteht keine Missstimmung. Beschlüsse sollten sowieso im Beisein von keinem anderen als das BR-Gremium gefasst werden.
Ich hoffe, das hilft dir etwas weiter.
Erstellt am 16.12.2010 um 09:29 Uhr von rkoch
@Gustl:
> Ersatzmitglieder sind nicht nur zur Hand wenn Vollmitglieder nicht im Haus sind, sie können auch
> BR-Aufgaben erfüllen.
DAS ist doch nicht wirklich Dein Ernst, oder? Schon mal was von §37 (2) BetrVG gehört?
Nur BRM oder für verhinderte BRM nachgerückte EBRM haben nach diesem § Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Lohnfortzahlung. Stellt sich ein EBRM für BR-Arbeiten frei OHNE zu diesem Zeitpunkt nachgerückt zu sein, dann ist das ARBEITSVERWEIGERUNG, die den AG bei mutwilligem Verhalten zu einer außerordernlichen Kündigung berechtigt, ggf. sogar ohne vorherige Abmahnung, wenn zu erwarten ist, das das EBRM erkennen konnte das es zum fraglichen Zeitpunkt nicht nachgerückt ist. OK, rein der Rechtssicherheit halber wird der AG das EBRM abmahnen, aber das sollte man gar nicht erst provozieren!
Wenn das EBRM diese Arbeiten in seiner Freizeit erledigt mag das ja noch angehen, aber ganz ehrlich: Warum sollte ein BR einem EBRM so etwas antun, wenn das ganze auch ein BRM während der AZ erledigen kann?
Etwas anderes ist es, wenn diese Sachen eine dem BR zur Verfügung gestellte Schreibkraft erledigt! Die tut es ja Kraft Auftrag und arbeitsvertraglicher Pflicht.
Erstellt am 16.12.2010 um 09:46 Uhr von Immie
Ich fürchte Gustels EBRM machen das während der Arbeitszeit.
@Christina
Wenn das EBRM bei der kurzen Vorbesprechung vor der BetrVers dabei steht, oder in seiner Freizeit die Präsentation mit vorbereitet...
finde ich nicht wirklich tragisch.
Erstellt am 16.12.2010 um 10:30 Uhr von paula
wenn es in der Arbeitszeit passiert würde ich mich als AG aber sehr "freuen"
Erstellt am 16.12.2010 um 10:35 Uhr von Immie
@paula
Und wenn er es zulässt... sein Problem ;-)
Erstellt am 16.12.2010 um 11:40 Uhr von paula
@Immie
absolut! Aber nur wenn er dokumentiert, dass er mit dieser Handhabung einverstanden ist, ist es für das EBM risikolos ;-)
Erstellt am 16.12.2010 um 11:46 Uhr von Immie
Erstellt am 16.12.2010 um 12:17 Uhr von Niemand
Für Aufwand und Kosten für die Betriebsversammlung ist der Arbeitgeber zuständig und somit kann die Tätigkeit der Dame unter nötigem Aufwand für die Betriebsversammlung gesehen werden.
Erstellt am 16.12.2010 um 12:34 Uhr von rkoch
Ach sooooo - ja, dann war die PowerPoint Präsentation sicher auch für die BVers :-)