Hallo zusammen....benötige dringend Informationen
Fakt ist:
unsere örtlichen Betriebsräte, alle Marktansässig, wurden in Regionen eingeteilt (7 Regionen) wobei zu einer Region der Betriebsrat unserer Zentrale dazuzählt.
Aus dieser Region konnten 4 Mitglieder für den Gesamt GBR gewählt werden.
Bei einer der 7 Regional-Konferenzen, zu der der BR.- der Zentrale dazuzählt, wurde bei der Wahl, jedoch aufgrund von Absprachen, alle Direktmandate sowie deren Stellvertretung an die BR-Mitglieder aus den Märkten vergeben.
Und nun meinen Fragen: - müsste nicht aufgrund der Besonderheit, hier zumindestens 1 Direktmandat, zecks Intressenverteretung, der Zentrale zugesprochen werden? Wenn ja, wie kann man hier gesetzmäßig vorgehen ?..... oder wo kann ich dazu hilfreiche und wirkungsvolle Information und Gesetzestexte finden.....?

Im voraus herzlichen Dank