Erstellt am 09.05.2006 um 15:30 Uhr von viktor
Der GBR wird nach den Grundsätzen des §47 BetrVG gebildet. Demnach entsenden die Einzel-BR Mitglieder in den GBR nach den Maßgaben des Gesetzes.
Erstellt am 09.05.2006 um 15:55 Uhr von w-j-l
Das ist nicht hilfreich viktor, Du solltest dann schon auch den ganzen §47 lesen, auch den Absatz 5.
@Isnet,
gibt es bei euch einen TV oder eine GBV zur Verkleinerung?
Wenn es nach regionaler Zugehörigkeit und nicht Interessenslage geht, dann kann ich nach den Kommentaren keinen Vorrang für eine Zentrale sehen. Gab es bei uns damals auch nicht.
Erstellt am 09.05.2006 um 16:22 Uhr von Isnet
Hallo w-j-l,
zu deiner Frage: aufgrund der neu zugestoßenen Betrieb wurde die Anzahl der GBR Mitglieder um jeweils 1 Mandat erhöht. ( von 3 auf 4)
Die Zentrale war auch in der vergangenen Periode im GBR Vertreten ...wurde jedoch aufgrund der Absprachen nun ausgegrenzt.
Was nicht unbedingt schlimm wäre, wenn im gewählten GBR auch deren Intressen vertreten werde. Was jedoch aus der vergangenen Erfahrungswerten leider nicht erfolgte...
Diese ganze Situation hat sich leider wegen Neuaufteilung der Regionen nun so ergeben...
Erstellt am 10.05.2006 um 12:55 Uhr von w-j-l
Ihr habt also 4 GBR-Mitglieder aus 4 Regionen?
Wieviele Betriebe gibt es denn dann insgesamt bei Euch, und wie viele GBR-Delegierte hättet ihr nach gesetzlicher Regelung auf Basis §47 (2) BetrVG?
Ich frage mich so langsam, wieso ihr euch überhaupt auf einen so kleinen GBR einlassen mußtet. Gibt es einen TV oder eine GBV dazu?
Wir haben z.B. 57 BRe und der GBR hätte nach §47(2) rund 100 Delegierte. Wir haben nach §47 (5) die Mitgliederzahl in der Form reduziert, dass jeder Betrieb nur einen Delegierten entsendet.
Erstellt am 10.05.2006 um 13:12 Uhr von viktor
meine Antwort mag knapp und kurz gewesen sein. Ich beharre trotzdem darauf.
Wer hat denn da Absprachen getroffen, die Geltung haben könnten?
Sofern eben kein TV oder GBV besteht, was ja aus der Fragestellung abzulesen ist, ist nach den Regeln des § 47 BetrVG zu verfahren
Erstellt am 10.05.2006 um 13:53 Uhr von Isnet
ich glaube ich habe mich nicht ganz deutlich ausgedrückt---- ist aber auch schwer das alles so richtig in Worte zu fassen ;-)
- Ur- GBR - 30 Mitgliedern / aus 7 Regionen
- wurde irgendwann in der Vergangenheit in der GBV per Beschluß gekürzt auf 21 aus 7 Regionen
- derzeit haben wir über 40 Häuser / daher per Beschluß Aufstockung um 2
Mandaten.
-es bestand die Möglichkeit, durch den noch bestehenden alt GBR,
die ZV als eine Region, per Beschluß, in die GBV aufzunehme. Was angeblich versäumt wurde????