Hallo!
Habe bereits einige Fragen zur Aufsichtsratswahl in Gen.-Banken hier im Forum gesehen.
Einige Kolllegen haben die Wahlen wohl schon hinter sich gebracht (z.B.: Sarah, Kölner..)
Ich bin bei uns damit beschäftigt (worden) Arbeitnehmervertreter in den AR zu wählen.
Meine Fragen: Wie wurde das aktive und passive Wahlrecht für Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte in anderen Gen.-Banken gehandhabt? Wir wählen nach dem DrittelbG.
Michaell