Erstellt am 12.11.2014 um 09:22 Uhr von paula
Arbeitszeit ist erst einmal ein Thema das in die Zuständigkeit des BR fällt. Nur in absoluten Ausnahmefällen wird man hier beim GBR landen. Bei Mehrzeiten erst recht.
Daher ist hier der örtliche BR zuständig und der GBR kann nur tätig werden wenn die Betriebsräte auf ihn übertragen. Daher liegt es in der Entscheidung des örtlichen ob er das Thema an den GBR abgeben möchte.
Das ist nun eine strategische Frage: seit ihr gemeinsam stärker oder bringt die Komplexität von Verhandlungen an 3 Standorten für den einzelnen BR Vorteile
Erzwingen kann der AG die GBR Ebene nicht. Aber auch er kann versuchen politisch zu agieren.
Erstellt am 12.11.2014 um 12:17 Uhr von gironimo
Ich sehe da auch eher den Einzel-BR in der Zuständigkeit. Bestenfalls käme eine Art Rahmen-BV in Frage, die grundsätzliche Vorgehensweisen regelt.
Ich würde den AG erst einmal Fragen, was er da konkret und wie regeln will. Ansonsten aber auf die Einzelbetriebe verweisen.
Erstellt am 12.11.2014 um 14:28 Uhr von Maledeto
Wie meine beiden Vorredner schon sagten ganz klar der örtliche Betriebsrat ist zuständig. Ich würde an eurer stelle folgendes machen: ihr übergebt euer Mandat per Beschluß an den GBR und lasst ihn mal machen. Wenn euch nicht gefällt was er da ausgehandelt hat nehmt ihr euch einfach wieder raus. Das recht habt ihr jeder zeit. Das könnt ihr auch in euren Beschluß schreiben oder andere Bedingungen von denen ihr möchtet das sie in dieser GBV berücksichtigt werden. Dem AG geht es nur um zeit. Es ist einfacher mit einem zu verhandeln als mit dreien.