Gesamtbetriebsrat Ersatzmitglied benennen - bei einer BR-Stärke von 1 Person?
Unsere Firma besteht aus zwei Standorten in Baden W., der kleinere Standort ist neu dazugekommen. Dort wurde ein neuer BR gewählt (Größe: 1 Person). Der BR des größeren Standorts besteht aus 3 Personen. Für einen GBR hat jeder Standort auch ein Ersatzmitglied zu benennen. Wer ist das bei einer BR-Stärke von 1?
Community-Antworten (1)
13.01.2009 um 18:38 Uhr
MB, hier die Antwort dazu aus dem Däubler (immer noch 10. Auflage) unter § 47 BetrVG RN 40: "Ist ein nur aus einer Person bestehender BR im GBR vertreten, kommt für ihn die Bestellung eines besonderen Ersatzmitglieds für den GBR in Betracht. Es folgt dann das nach § 14 Abs. 4 im getrennten Wahlgang gewählte Ersatzmitglied auf Dauer zwingend nach oder übernimmt die Stellvertretung."
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