Gesamtbetriebsrat
Hallo,
irgendeiner von euch weiß das bestimmt. Wenn ein BRV sich im Urlaub befindet und trotzdem an Sitzungen des GBR Teilnimmt, was er ja auch darf. Wenn aber jetzt der Stellv. auch auf der Sitzung ist, wer hat bei Beschlüssen dann das Stimmrecht, oder sind es beide. Wenn beide dann bräuchte ja auch nur einer hinzu fahren, es sei denn sie Stimmen unterschiedlich, oder? MkG
Community-Antworten (13)
26.07.2013 um 23:49 Uhr
Bin nicht sicher, was du meinst mit "Stimmrecht"? Denn eigentlich ist damit das Recht der Stimmabgabe bei Abstimmungen gemeint, und das hat natürlich jedes anwesende BRM (bzw. EBRM). Aber die Antwort wäre wohl zu einfach!?? Oder meinst du eventuell das Recht, die BR-Sitzung zu leiten? Die hat laut BetrVG der BRV, solange er nicht rechtlich oder tatsächlich verhindert ist (dann hat sie der SBRV). Auch da nichts besonderes insofern.
26.07.2013 um 23:58 Uhr
Hi Hartmut,
ne das war eig. die Antwort. Dachte halt nur das wenn jemand Urlaub, Krank oder Frei hat ja normal die Vertretungsregel eintritt, oder?
Wenn jetzt beide auf der GBR Sitzung erscheinen, hat dann nicht der "normalerweise Stellv. wegen der Regel" das Recht der Stimmabgabe, oder beide?
Normalerweise sollte sich der örtliche BR ja einig sein und dies im Vorfeld geklärt haben, aber wenn keine Tagesordnung im Vorfeld kommt, kann man sich nicht darauf vorbereiten.
27.07.2013 um 00:07 Uhr
Wenn aus einem Betrieb nur ein BRM hier der BRV in den GBR entsandt wurde und der stellv.BRV nur als Ersatz, dann darf sofern der BRV sein Recht wahrnimmt und im Urlaub zur GBR Sitzung geht, darf an dieser der stellv.BRV, also der Ersatz, nicht an dieser Sitzungbteilnehmen. Dann ist klar auch das Stimmrecht bei dem einzig rechtmäßig teilnehmenden GBRM, hier der BRV.
27.07.2013 um 00:10 Uhr
Alles klar mit der Antwort können wir Arbeiten.
vielen Dank
27.07.2013 um 09:35 Uhr
@ Ladykiller
Vor einer Woche hast Du noch geschrieben:
"In unserer Geschäftsordnung haben wir geregelt, dass die Mitglieder im Wechsel auf die GBR Sitzungen gehen, da nirgends steht, dass es automatisch der BR-Vorsitzende ist."
Und heute schreibst Du etwas von einer Vertretungsregel?
"Dachte halt nur das wenn jemand Urlaub, Krank oder Frei hat ja normal die Vertretungsregel eintritt, oder?"
Hat sich in so kurzer Zeit so viel geändert? Solltet Ihr Eure GO tatsächlich so schnell in die Tonne geklopft und den BRV in den GBR entsandt haben? Und den stellv. BRV als Ersatzmitglied des BRV bestellt haben? Ich hege massive Zweifel!!!
Wie viele BRM seid Ihr überhaupt?
27.07.2013 um 11:17 Uhr
Und - was meinst Du damit Hoppel? Ist deswegen die Antwort von mitleserinnenn falsch? Ich denke nicht.
Oder wolltest Du nur mal ein wenig herumhacken?
27.07.2013 um 13:58 Uhr
Du hast recht. Wir haben auf euren Rat gehört und die GO angepasst. Wir wollen ja so schnell wie möglich was in den letzten Jahren falsch oder gar nicht gelaufen ist korrigieren und richtig machen. Aber ich finde es gut das hier Kollegen sind die aufpassen und dann kritische fragen stellen. Danke hoppel und Hartmut.
27.07.2013 um 14:00 Uhr
Den übrigen natürlich auch ein Dankeschön.
27.07.2013 um 15:08 Uhr
@ Ladykiller
Ich wiederhole meine Frage nochmal! Wie viele BRM seid Ihr? Mehr als 3?
27.07.2013 um 15:35 Uhr
@hoppel
Drei sind wir rund ein Nachrücker.
27.07.2013 um 15:36 Uhr
Warum hegst du massive Zweifel?
27.07.2013 um 15:47 Uhr
Die massiven Zweifel sind doch bereits ausgeräumt.
Ich wollte jetzt nur noch geklärt haben, ob ein oder zwei BRM in den GBR entsandt werden müssen. Aber auch dieses Fragezeichen hat sich jetzt in Luft aufgelöst.
27.07.2013 um 16:01 Uhr
Bei uns, das ist wohl sehr ungewöhnlich in diesem unternehmen wird sobald als möglich reagiert wenn es was zu ändern oder zu beschließen gibt. Wir warten nicht bis zum nächsten MG. Natürlich alles mit den erforderlichen Unterlagen. Das geht auch nur weil ich da etwas dränge, sonst würde man in der gewohnten Art weitermachen und nix würde sich ändern. Es kommen bestimmt noch einige fragen von mir in dem Forum an euch.
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