Erstellt am 11.05.2006 um 21:08 Uhr von Mona-Lisa
unkas,
warum nicht, deswegen muss er ja nicht unbedingt komplett seine BRV- Arbeit vernachlässigen, was ärgert die Mitarbeiter denn so besonders?
Erstellt am 11.05.2006 um 22:21 Uhr von häggi
hallo unkas
ich sehe das etwas anders als mona-lisa.wenn freigestellt, dann freigestellt. wo ist die grenze das ich auf meine freistellung verzichte-12 wochen, 19 wochen, oder...? als AG würde ich sagen, wer 7 wochen vertretung macht kann auch mal hier und da vertretung machen.was passiert wohl wenn mal ein anderer freigestellt ist und der nicht 7 wochen vertretung macht?
aber wie gesagt-das ist meine meinung.
Erstellt am 11.05.2006 um 23:43 Uhr von unkas
Na ja Mona-Lisa, die Mitarbeiter ärgert es deshalb weil sie der Meinung sind, er sollte seiner Arbeit nachkommen wofür er gewählt und freigestellt wurde, schließlich ist sein Aufgabengebiet durch das BetrVg definiert, oder?
unkas
Erstellt am 12.05.2006 um 06:28 Uhr von Fips250
Hallo,
der BR besteht ja wohl nicht nur aus einer Person. ie anderen BR-Kollegen können (solle) doch auch mal BR-Arbeit machen, und nicht nur zu Sitzungen erscheinen.
Erstellt am 12.05.2006 um 08:11 Uhr von Kleine Hexe
1. ist so auch ein freigestelltes Mitglied am täglichen Arbeitsgeschehen beteiligt, hat direkten Kontakt zu Mitarbeitern, besseren Einblick in die Arbeitsweisen usw.
Informationen bekommt man nunmal am besten durch den täglichen direkten Kontakt mit Kollegen und Vorgesetzten.
2. ist es nach 4 Jahren vielleicht nicht mehr freigestellt und hat durch diese Vertretungen die Möglichkeit sehr schnell wieder aktiv zu arbeiten ohne größere Einarbeitungszeiten.
Ich stell mir gerade vor unsere ehemaliges freigestellten BR-Mitglieder hätten nach 12 (oder sogar 16?) wieder *arbeiten* müssen....
Erstellt am 12.05.2006 um 08:31 Uhr von Kölner
@Kleine Hexe
Aber müssen das sieben Wochen sein?
Rechnen wir einmal:
52 Wochen hat das Jahr. Multipliziert man diese mit 4,8 Arbeitstagen/Woche (wegen der abzuziehenden Feiertage), dann macht das ca. 250 Arbeitstage. Dieses Ergebnis muss noch abzgl. der Wochenenden dargestellt werden. Das Ergebnis ist dann gleich 146 Arbeitstage. Im - für den AG günstigsten Fall - sind noch 5 Wochen Urlaub des BRV in Abzug zu bringen. Zwischensumme 122 Arbeitstage.
Wenn der Kollege jetzt auch noch sieben Wochen im Jahr als "normaler" AN im Betrieb arbeitet verbleiben gerade mal 88 Tage für die Betriebsratsarbeit/oder 1,7 Tage BR-Arbeit in einer Woche. Ist das der Sinn und Zweck einer Freistellung?
Ganz ehrlich: Ich kann die Kollegen verstehen!
Erstellt am 12.05.2006 um 08:42 Uhr von Fayence
"verbleiben gerade mal 88 Tage für die Betriebsratsarbeit/oder 1,7 Tage BR-Arbeit in einer Woche"
Ob die Rechnung mal so stimmt??? ;-)) Sucht den Fehler!
Abgesehen davon, halte ich die 7 Wochen ebenfalls für eindeutig zu viel und würde für diesen Zeitraum entweder eine Ersatzfreistellung diskutieren oder über eine Abberufung nachdenken wollen! Siehe Kommentierung zu §38 BetrVG.
Erstellt am 12.05.2006 um 09:37 Uhr von Kleine Hexe
@Kölner...
6, setzen :-)))
7 Wochen auf ein Jahr verteilt finde ich nicht soooo viel.
Durchschnittsarbeitnehmer hat 220 Arbeitstage im Jahr davon 35 weg bleiben noch immer 185.
Nimmt man 46 Arbeitswochen im Jahr und 35 Tage Vertretungszeit ist er doch immer noch mehr als 4 Tage/Woche als freigestelltes BR-Mitglied tätig.
Noch dazu beschweren sich hier wohl Arbeitnehmer und nicht BR-Kollegen.
Na ja, in manchen Betrieben wird geschimpft die Freigestellten machen nix, haben keinen Bezug mehr, hocken nur rum und trinken Kaffee....
Recht machen kann man es sowieso nicht allen :-)