Erstellt am 21.01.2011 um 13:25 Uhr von Harzhexe
Verhinderung freigestellter BR-Mitglieder:
Da die gesetzliche Freistellungsstaffelung § 38 Abs. 1 BetrVG vom Gesetzgeber so bemessen ist, dass urlaubs-, krankheits-und schulungsbedingte Abwesenheitszeiten der freigestellten BRM bereits berücksichtigt sind, kann eine entsprechende Ersatzfreistellung bei Verhinderung eines freigestellten BRM aus diesen Gründen nur bei konkreter Darlegung der Erforderlichkeit verlangt werden. Der BR ist bei zeitweiliger Abwesenheit freigestellter BRM gehalten, die von ihnen zu erledigenden BR Aufgaben von den übrigen Mitgliedern bes BR wahrnehmen zu lassen, soweit es nach Art und Umfang der Aufgabe im Einzelfall erforderlich ist (BAG v. 9.7.1997 - 7ABR 64/88). Auch die zeitweilige Verhinderung eines freigestelllten BRM in Folge seiner Zugehörigkeit zum GBR rechtfertigt in der Regel keine weitere Freistellung nach § 38 BetrVG (BAG v. 12.2.1997 - 7ABR 40/96).............Eine Alternative wäre die zeitweise Befreiung von BRM nach § 37 Abs.2 BetrVG von ihrer beruflichen Tätigkeit, die aus konkrtem Anlass zur Durchführung von BR Aufgaben zu gewähren ist.
Auszug aus 101 Stichwörter für die praktische Betriebsratsarbeit
Heisst im Klartext: Generell habt ihr keinen Anspruch auf eine "Reihenfolge" der Freistellungen, aber sieh oben im letzten Absatz §37 Abs. 2.
Erstellt am 21.01.2011 um 16:06 Uhr von yoyou
An den Bürostuhl,
bei einer kurzfristigen Abwesenheit eines freigestellten BR Mitgliedes rückt niemand nach.
Bei einer längeren Abwesenheit (Krankheit, Urlaub, etc.)übernimmt das nachrückende Mitglied die Rechte und Pflichten des Abwesenden, also auch die Freistellung.
Erstellt am 21.01.2011 um 21:12 Uhr von Laffo
@Bürostuhl
wie Harzhexe es zum § 37 Abs.2 BetrVG schrieb, bei Wissen der Verhinderung eines FreigestelltenIN auf die TO einer davorliegenden BR-Sitzung "Freistellung eines BRM nach § 37.2 BetrVG, wegen Verhinderung von XY...für diesen Zeitraum."
Wer da freigestellt wird ist im Gremium zu klären.
Erstellt am 21.01.2011 um 21:14 Uhr von nicoline
yoyou
*also auch die Freistellung.*
GANZ EINDEUTIG : NEIN, NICHT AUTOMATISCH!