Erstellt am 07.07.2014 um 06:24 Uhr von Moreno
Naja wenn der freigestellte BRV mal drei Tage aus dem Haus ist heisst das ja nicht automatisch das sein Stellvertreter an diesen Tagen nicht arbeiten muss. Ist aber an diesen drei Tagen soviel Br Arbeit z.B. Vorbereitung Sitzung usw. da dann meldet er sich eben für die Zeit beim Vorgesetzen ab.
Erstellt am 07.07.2014 um 07:01 Uhr von Lexipedia
Mein Stellvertreter sagt seinem Abteilungsleiter, dass Lexipedia in der Zeit nicht da ist. Sollte etwas sein müsste er dann mich vertreten. Seine Arbeit macht er (fast) normal weiter. Liegt was an, verteilt sein Chef die Arbeit kurzfristig um. Das klappt prima!
Erstellt am 07.07.2014 um 08:23 Uhr von laffo
@noris
..wie sind bei euch die üblichen zeitlichen Vorläufe der Dienst-/Schichtpläne?
Daran könnte der BR sich orientieren..muss er aber nicht!
Seit wann ist dieses Seminar genehmigt? Ab diesem Zeitpunkt könntet ihr die Vorgesetzten über eine mögliche Freistellung nach §37/6 BetrVG des Stellvertretende BV informieren.
Erstellt am 07.07.2014 um 09:01 Uhr von noris
Danke für die Antworten.
Im Grunde geht's mir um die rechtssprechung im dem Fall, da unser AG sagt, es reicht wenn das Büro dann, 1 Std am Tag besetzt ist.
Ich muss dabei sagen das wir, 1 mal in der Woche eine br-Sitzung haben und bis Freitag nachmittag, die Einladung raus sein soll.
Erstellt am 07.07.2014 um 10:28 Uhr von Kulum
Wenn du BR-Arbeit machen willst/ musst, meldest du dich ab und gehst. Die Meinung deines AG würde mich nicht unbedingt interessieren. Und wenn du der Meinung bist, du benötigst für den Zeitraum der Verhinderung des BRV die gleiche Freistellung, gehst du eben zu Schicht-/ Arbeitsbeginn zu deinem Vorgesetzten und meldest dich bis zum Feierabend ab.