Darf der BRV und seine Freigestellten das ?
Darf der BRV und seine Freigestellten das ? Hallo immer wenn der BRV und seine drei Freigestellten wohl keine Lust haben machen sie ein Schild an das BR Büro: Aushang NICHT KLOPFEN Wir erfahren derzeit eine ungewöhnlich hohe Zahl von Anfragen an den Betriebsrat. Das Problem wird bereits untersucht und wenn möglich abgestellt. Wenn Sie Probleme beim Anfragen zum Betriebsrat haben, versuchen Sie es später noch einmal.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten. Der BRV
Community-Antworten (19)
08.11.2013 um 19:31 Uhr
Hehe, das ist ja wohl keine ernstgemeinte Frage...
08.11.2013 um 19:40 Uhr
seesee wat biste den fürn Vogel? Wohl die Peggy in Nass wat?Dat is mei Ernst der BRVC und seine Kumpane machen nur Beine hoch und kuck bis nach Paris.Wir rest drei wollen aber mal richtig was reissen für unsre Atzen aber die ollen Torfköppe blocken alles ab.ey dat geht nicht.
08.11.2013 um 20:33 Uhr
Also, der BR darf selbstverständlich Sprechstunden einrichten. Doch für BRM gibt es keine Einschränkungen des Zuganges zum BR Büro und alle Unterlagen invl. Mails, Server und sonstigen Unterlagen. Dieses hat das BAG ganz klar entschieden. Verweigert oder Behindert der BRV oder Freigestellte dieses, ist dieses Mandatsbehinderung und jedes BR kann hier das ArbG anrufen. Gilt übrigens auch für EBRM in der Zeit des Nachrückens. ...... Betriebsratseigene Unterlagen
Zu den Unterlagen des Betriebsrats gehören alle schriftlichen Aufzeichnungen und Materialien, die der Betriebsrat angefertigt hat oder die ihm ständig zur Verfügung stehen. Das sind insbesondere Sitzungs- und Besprechungsniederschriften, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Notizen, Listen und Berechnungen. Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, alle Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen (§ 34 Abs. 3 BetrVG). In diesem Sinne sind Unterlagen des Betriebsrats nicht nur die in Papierform verkörperten Aufzeichnungen, sondern sämtliche auf Datenträgern gespeicherten Dateien sowie die Korrespondenz des Betriebsrats unter dessen E-Mail-Anschrift. Jedes Mitglied verfügt über das Recht zur jederzeitigen Einsichtnahme der Unterlagen des Betriebsrats, das weder durch die Geschäftsordnung, noch durch einen Beschluss des Betriebsrats eingeschränkt werden kann. Dazu zählt das elektronische Leserecht der Dateien und der E-Mail-Korrespondenz. Das Einsichtsrecht aller Betriebsratsmitglieder ist auch unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes nicht einschränkbar (BAG v. 12.8.2009 - 7 ABR 15/08).
Weiter kann man, sofern man die Mehrheiten im Gremium findet hier sowohl die Freistellung aber auch den Vorsitz ändern
08.11.2013 um 20:59 Uhr
Zur Klarstellung und kurz gefasst des oben Aufgeführten.
Die Unterlagen, Ausstattung und das Büro, sind Unterlagen, Ausstattung und Büro des Betriebsrat, also des Gremiums und nicht des BRV und/ oder Freigestellten.
09.11.2013 um 10:37 Uhr
Ich verstehe die Frage eher so, dass das Schild eine miserable Außenwirkung hat und die Kollegen abgeschreckt werden, den BR überhaupt aufzusuchen.
Dann bringt das Thema doch mal auf die Tagesordnung und fasst entsprechende Beschlüsse. Man kann Faulpelze auch austauschen.
09.11.2013 um 10:58 Uhr
@ Charlys
"Also, der BR darf selbstverständlich Sprechstunden einrichten."
Aber auch nur nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
@ krätze
"Darf der BRV und seine Freigestellten das ?"
Da habt ihr euch wohl einen kleinen BR-Fürsten heran gezüchtet ...
Stellen wir doch erstmal fest, dass ein BRV KEINE freigestellten BRM hat!
Stellen wir desweiteren fest, dass der § 38 BetrVG den Freistellungsanspruch eines BR-GREMIUMS beschreibt, so die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen!
Dass ein BR-Büro durch jedes BRM JEDERZEIT betreten werden können muss, ergibt sich bereits aus §34 Abs.3 BetrVG: " Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse JEDERZEIT einzusehen."
Was hindert Euch also daran, EUER BR-BÜRO ohne vorher anzuklopfen jederzeit zu betreten?
09.11.2013 um 11:20 Uhr
Hallo Hoppel, ich verstehe Dich nicht. ?... Denn Charly hat nicht gesagt, dass der BR ohne Absprache mit AG Sprechstunden einrichten darf. Alles was Du weiter anführst hat Charly doch auch schon geschrieben, teils vielleicht mit anderen Worten...... Warum also dieser "Angriff"? Denn an den gemachten Aussagen hier ist doch nichts falsch. Was seid ihr nur alle, incl. Charly für BR? Verhaltet ihr euch in den Gremien auch so? Würde wohl die AG freuen.
09.11.2013 um 12:46 Uhr
@ chatrin
... hab ich an irgendeiner Stelle behauptet, dass die gemachten Aussagen falsch sind? NEIN!
Aber wenn ein BR Sprechstunden SELBSTverständlich einrichten könnte, würde es wohl kaum einer Vereinbarung mit dem AG bedürfen ...
09.11.2013 um 13:06 Uhr
Chatrin, Danke aber ich bin es gewöhnt.
........ ......... Hoppel, Du wolltest schon was nun ja auch durch die neue Aussage und der Großschreibung des Wortes aussagen, ich hätte etwas falsches hier geschrieben.
....... Doch ich habe nichts falsches geschrieben, nur solche wie du welches unbedingt falsch verstehen möchten legen es so aus. ...... Extra für Dich! ........ Errichtung regelmäßiger Sprechstunden
Der Betriebsrat kann während der Arbeitszeit Sprechstunden einrichten (§ 39 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Dies gilt nicht für den Gesamt- oder Konzernbetriebsrat. Sprechstunden sollen es den Arbeitnehmern des Betriebs einschließlich der im Betrieb beschäftigten Leiharbeitnehmer (§ 14 Abs. 2 AÜG) ermöglichen, dem Betriebsrat Beschwerden, Wünsche und Anregungen offen und ungestört vorzutragen und sich zu Fragen ihrer Arbeitsverhältnisse Rat zu holen.Der Betriebsrat entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen durch ordnungsgemäßen Beschluss, in welcher Form, zu welchen Zeiten und an welchem Ort er Sprechstunden durchführen will. Die zeitliche Festlegung bezieht sich auf die zeitliche Lage während der Arbeitszeit, die Dauer der Sprechstunden sowie die Frage der Häufigkeit von Sprechstunden. Bei seiner Entscheidung hat der Betriebsrat die betrieblichen Verhältnisse, insbesondere auch die Zahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, zu berücksichtigen. Arbeitet der Betrieb in mehreren Schichten, empfiehlt es sich, die Sprechstunden zeitlich möglichst so zu legen, dass den Arbeitnehmern jeder Schicht der Besuch der Sprechstunden während der Arbeitszeit möglich ist.Zeit und Ort der einzurichtenden Sprechstunden sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren (§ 39 Abs. 1 S. 2 BetrVG). Zweckmäßigerweise sollte diese Absprache in einer Betriebsvereinbarung, zumindest aber als Regelungsabrede, schriftlich festgelegt werden. Selbstverständlich ist keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich, wenn der Betriebsrat die Sprechstunden außerhalb der Arbeitszeit und außerhalb des Betriebs durchführt. Kommt eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrats über Ort und Zeit der Sprechstunden nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen den Parteien (§ 39 Abs. 1 S. 3 und 4 BetrVG). Der Arbeitgeber trägt die Kosten, die für den Sachaufwand der Sprechstunden erforderlich sind. Er hat die für die erforderlichen Räumlichkeiten, Licht, Heizung usw. zur Verfügung zu stellen (§ 40 Abs. 2 BetrVG)......
09.11.2013 um 14:39 Uhr
Hallo und Danke für die vielen Antworten Wenn die dat Schild angebackt haben darf da niemannd rin.Auch keiner von uns.Dat wir da ein Könich haben und nen hoffstatt das haben wir schon lange bemerkt.Aber die sind Zäh und haben Sitzfleisch.Wir sind nur ne kleene Gruppe von Leuten die wal wat für die Mtis machen wollen.Der BR Hof ist eher wat fürn Tröddel oder den Amtsschimmel
09.11.2013 um 18:08 Uhr
@krätze
Dann geht doch einfach alle da rein und tut zwei Stunden lang so, als wenn ihr den Fitting (oder anderes) Lesen würdet. Wer hindert euch den daran, zukünftig auch eure Pausen dort zu verbringen. Ich kann mir viele Möglichkeiten vorstellen, denen auf den Geist zu gehen. Keinesfalls aber würde ich mich des Raumes verweisen lassen. Eventuell dann auch noch mit Zeugen. Das währe es dann für die Bagage…
@chatrin Ehrlich gesagt kann ich an Hoppels Aussage nichts Verwerfliches erkennen.
„Denn Charly hat nicht gesagt, dass der BR ohne Absprache mit AG Sprechstunden einrichten darf.“ Natürlich nicht. Aber für unbedarfte könnte dieser Eindruck entstehen. Von daher sehe ich Hoppels Antwort eher als Ergänzung und nicht als einen Angriff.
„Denn an den gemachten Aussagen hier ist doch nichts falsch.“ Eine Aussage an sich mag ja auch nicht falsch sein. Viel schlimmer ist in den meisten Fällen aber, das was nicht gesagt wurde. Führt es doch oft zu Irritationen.
„Was seid ihr nur alle, incl. Charly für BR?“ Jetzt bitte aber keine Verallgemeinerung. Dass es bei Betriebsräten gelegentlich einmal etwas rauer zugeht, hat ja selbst das BAG schon als normal eingestuft. Was natürlich nicht heißen soll, dass es hier keine Grenzen gibt.
@Charlys Bitte bitte…….ich möchte dir jetzt wirklich nicht zu nahe treten, aber versuche bitte zukünftig deine eigenen Aussagen einwenig klarer zu gestalten. Da ich ja auch nicht mehr der Jüngste bin, bekomme ich beim Lesen deiner Texte fast regelmäßig Kreislaufprobleme……
09.11.2013 um 20:12 Uhr
Hallo krätze deine Persönlich Anfrage ging an mich ich bin aber nicht Hoppel oder Hase deshalb habe ich sie mal hinzugefühgt: "Jo oller Hoppel Hase geht auch um die Kunden, die sehen das Scxhild und sagen Schxx BR ! Das ist doch Schxxe.Warum tretten die ollen Kumpel nicht ab? Wir versuchen was zu änderun und der BR geht uns echt Böse an die Beine. Nur weil wir Punk´s sind und die solche Anzugs Jogis" Ich hoffe sehr das du NICHt noch mehr Anfragen an Nicks gestellt hast und die Ncks durch einander gebracht hast, es könnte sonst zu Lustigen merkwürdigkeiten kommen. p.s ich musste das Pst bearbeiten weil ich die Einleitung vergessen habe.
09.11.2013 um 23:54 Uhr
Hallo Krätze,
ich habe Deine Frage eben genauso "ernst" genommen wie seesee: Ich dachte, die machen Spaß mit ihrem Schild?? Aber da Deine Frage wirklich ernsthaft ist, hätte ich folgende Schritte der Eskalation für Euch: 1.) Schild klauen. In der nächsten BR-Sitzung das Verhalten des "Hofstaats" ansprechen und auf Änderung drängen. - Kein Erfolg? Dann 2.) Antrag zur nächsten BR-Sitzung: Neuwahl des Vorsitzenden und Stellvertreters, da die alten Köpfe nicht das Vertrauen des Gremiums genießen. Vorher mögliche Kompromiss-Kandiaten ansprechen. - Kein Erfolg? Dann 3.) Das Thema Erreichbarkeit des BR auf der nächsten Betriebsversammlung von einem Dritten ansprechen lassen und zeitgleich das geklaute Schild an die Wand pappen.
Wenn Eure Kollegen die Hanseln dann immer noch wählen, dann weiß ich auch nicht mehr weiter.
10.11.2013 um 08:17 Uhr
Krätze als Fragesteller hat sich bisher zur Frage nicht weiter geäußert, lies mal die Namen der Antwort-Ersteller... ;-) es sei denn, mein Tablet buggt...
10.11.2013 um 11:03 Uhr
"es sei denn, mein Tablet buggt"
Das scheint hier wohl der Fall zu sein.
Wenn nicht, hätte ich gerne auch so eine Brille. Damit scheint man ja dolle Sachen zu sehen, die anderen leider verborgen bleiben....
10.11.2013 um 12:51 Uhr
@AlterHase, meinte Beitrags Antwort "221696", dort habe ich eine persönliche anfrage bzw Antwort von Nick "krätze" hinterlegt ohne zu Bedenken das ich dann dort als Antwort Nick hinterlegt bin. THX @ seesee. Sorry @krätze, aber ich bin bei deinen Fregen nur "Baff". Und würde ausser "It´s A Question Of Time" nichts mehr Schreiben wollen.Was aber nur an meiner Zeit liegt wenn wir auch alle immer die gleiche Zeit haben mögen, so ist es doch eine Sache der Verwendung bzw der Prio wo wir was Reinbuttern. Der rest vom Forum kümmert sich ja hinreichend um dich.
11.11.2013 um 10:40 Uhr
Dachte das geht so besser mit Pin Dat mit dem Schild ab hatten wir schon das gab richtig ärger für die betreffende Person (Störung Betriebsfrieden und Abmahung wegen Eigenmächtigen handeln entgegen dem Firmenstandard und der Hausordnung) Da können die richtig Böse werden die Schleicher
11.11.2013 um 15:36 Uhr
Abmahung wegen Eigenmächtigen handeln Jetzt machste aber richtig Spass hier ... Wer will dir denn da eine Abmahnung gegeben haben? Sag jetzt nicht, der Arbeitgeber und alles andere ist das Papier nicht wert, auf der es steht.
12.11.2013 um 18:44 Uhr
Oblatixx die Abmahung hatte als Text missachtung der Weisung im Umgang mit Beschielderung welche dem Firmenstandard entsprechen und Vorsätzliche Beschädigung von Firmeneigentum.Das mit dem Betriebsfireden und Störung der Vertrauensvollen zusammen Arbeit wurde nicht zu Ende Verfolgt.
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