Hallo. Wir sind ein neu gewählter Betriebsrat und haben das Problem, das wir an keinen Tarifvertrag gebunden sind. Ein Kollege wollte für die Hochzeit seiner Tochter einen Tag Sonderurlaub bekommen. Wir vom BR haben uns gegenüber dem AG auf den §616 BGB berufen: Der Anspruch auf Freistellung nach § 616 BGB gilt auch für:
die Eheschließung der Kinder, da es handelt sich um sogenannte Verhinderungsgründe handelt, für die nach § 616 BGB der Entgeltfortzahlungsanspruch bestehen bleibt.
Der Arbeitgeber hat den Antrag abgelehnt, da seiner Ansicht nach hier §616 nicht angewendet werden kann ohne Bezug auf ein aktuelles Urteil eines Arbeitsgerichtes.
Betriebsvereinbarungen zum Thema Sonderurlaub werden seit November 2017 vom AG blockiert.
Meine Frage: wie sieht in diesem Fall die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Sonderurlaub nach §616 BGB aus?