Moin,

wir haben eine kleine Frage zur Betriebsratsarbeit.

In unserer GO haben wir schon geregelt, dass es eine weitere Vertretungsregelung gibt für den Betriebsratsvorsitzenden und dessen Vertretung. Wir sind ein dreier Gremium und haben drei Ersatzmitglieder. Sind also BRV und Stellv. BRV nicht da, kann auch das letzte ordentliche Mitglied zu einer Sitzung einladen und die Geschäfte regeln.

Nun zu unserer Frage:
Was ist, wenn unser ganzes 3er Gremium verhindert ist? Kann man per GO die dann nachrückenden Ersatzmitglieder auch in die Vertretungsregelung mitaufnehmen? Oder liegen dann einfach die Geschäfte des BRs flach?

Danke im Voraus!

Sollten noch Informationen fehlen, bitte einfach nachfragen.

Beste Grüße
S.