Hallo Forumskollegen,
ich brauche dringend Euren Rat und Hilfe. Ich arbeite in einem Schichtbetrieb. Es ist so, dass wir den Termin für unsere BR- Sitzung am Dienstag um 14.00 Uhr gelegt haben. Ich arbeite aber Montag von 22.00 bis Dienstag 6.00 Uhr (Nachtschicht).
Laut ArbZG §5 müsste ich eine Ruhezeit von 11 Std. haben ehe ich wieder zum arbeiten anfange- d.h. in diesem Fall in der BR- Sitzung teilnehme.
1. Frage: Sollte ich dann um 3.00 Uhr aufhören zu arbeiten und wird mir der Lohnausfall bezahlt?
2. Frage: Wenn diese Sitzung 3 Std. dauert, geht Ihr dann 3 Std. später in die Nachtschicht oder 3 Std. früher wieder nach Hause.

Wie regelt Ihr das in Euren Unternehmen mit den Schichtarbeitern?