Erstellt am 08.05.2006 um 07:41 Uhr von Mona-Lisa
guten Morgen Micha,
klär mit deinem Vorgesetzten ab, dass du auf Grund der Sitzung am Dienstagmorgen um 3.00 Uhr Feierabend machst.
Am Dienstagabend fängst du ganz normal wieder um 22.00 Uhr an.
Betriebsratszeit ist Arbeitszeit, also läuft dein Lohn samt Zuschlägen ganz normal weiter.
Erstellt am 08.05.2006 um 10:50 Uhr von Rollie
Das löst das Problem aber nur bedingt, denn an die Sitzung folgt ja wieder die Nachtschicht und so ist zwischen Sitzung und Nachtschicht die Ruhezeit ja auch nicht einzuhalten.
Erstellt am 08.05.2006 um 10:52 Uhr von Kölner
Also, Ihr Strategen, was kann Micha tun?
Erstellt am 08.05.2006 um 11:15 Uhr von Mona-Lisa
Also gut Kölner,
Bleiben wir bei dem Beispiel: Die Sitzung dauert am Dienstag von 14.00 -
17.00 Uhr.
Strategie 1
Micha geht erst am Mittwochmorgen um 5.00 Uhr zur Schicht, für 1 Stunde!
Ist wohl nicht das Wahre!
Strategie 2
Micha macht von Dienstag auf Mittwoch frei, und verrechnet die restlichen (5) Stunden mit Freischicht.
Strategie 3
er beginnt am Dienstagabend wie oben beschrieben, und feiert die 3 Stunden Sitzung am nächsten Morgen ab.
(Man kann auch päpstlicher wie der Papst sein)
Wo ist das Problem?
Erstellt am 08.05.2006 um 16:47 Uhr von Micha
Ich werde am Dienstag um 3.oo Uhr meine Arbeit beenden. Gehe um 14.00 Uhr in die Sitzung und gehe um 22.Uhr ganz normal in die Nachtschicht.
Werden dann die 3 Std. Fehlzeit (Di 3.00 bis 6.00Uhr) bezahlt? (§ 37 BetrVG)
Danke für die Hilfen!
Gibt es hier keinen der das gleiche Problem hat???
Erstellt am 08.05.2006 um 17:25 Uhr von Mona-Lisa
Micha,
siehe Antwort Nr. 27157!
Diese 3 Stunden werden wie bei deinem normalen Lohn weiterbezahlt.