BR-Sitzung um 14.00Uhr (bei Nachtschicht)
Hallo Forumskollegen, ich brauche dringend Euren Rat und Hilfe. Ich arbeite in einem Schichtbetrieb. Es ist so, dass wir den Termin für unsere BR- Sitzung am Dienstag um 14.00 Uhr gelegt haben. Ich arbeite aber Montag von 22.00 bis Dienstag 6.00 Uhr (Nachtschicht). Laut ArbZG §5 müsste ich eine Ruhezeit von 11 Std. haben ehe ich wieder zum arbeiten anfange- d.h. in diesem Fall in der BR- Sitzung teilnehme.
- Frage: Sollte ich dann um 3.00 Uhr aufhören zu arbeiten und wird mir der Lohnausfall bezahlt?
- Frage: Wenn diese Sitzung 3 Std. dauert, geht Ihr dann 3 Std. später in die Nachtschicht oder 3 Std. früher wieder nach Hause.
Wie regelt Ihr das in Euren Unternehmen mit den Schichtarbeitern?
Community-Antworten (6)
08.05.2006 um 09:41 Uhr
guten Morgen Micha,
klär mit deinem Vorgesetzten ab, dass du auf Grund der Sitzung am Dienstagmorgen um 3.00 Uhr Feierabend machst.
Am Dienstagabend fängst du ganz normal wieder um 22.00 Uhr an.
Betriebsratszeit ist Arbeitszeit, also läuft dein Lohn samt Zuschlägen ganz normal weiter.
08.05.2006 um 12:50 Uhr
Das löst das Problem aber nur bedingt, denn an die Sitzung folgt ja wieder die Nachtschicht und so ist zwischen Sitzung und Nachtschicht die Ruhezeit ja auch nicht einzuhalten.
08.05.2006 um 12:52 Uhr
Also, Ihr Strategen, was kann Micha tun?
08.05.2006 um 13:15 Uhr
Also gut Kölner, Bleiben wir bei dem Beispiel: Die Sitzung dauert am Dienstag von 14.00 - 17.00 Uhr. Strategie 1 Micha geht erst am Mittwochmorgen um 5.00 Uhr zur Schicht, für 1 Stunde! Ist wohl nicht das Wahre! Strategie 2 Micha macht von Dienstag auf Mittwoch frei, und verrechnet die restlichen (5) Stunden mit Freischicht. Strategie 3 er beginnt am Dienstagabend wie oben beschrieben, und feiert die 3 Stunden Sitzung am nächsten Morgen ab. (Man kann auch päpstlicher wie der Papst sein) Wo ist das Problem?
08.05.2006 um 18:47 Uhr
Ich werde am Dienstag um 3.oo Uhr meine Arbeit beenden. Gehe um 14.00 Uhr in die Sitzung und gehe um 22.Uhr ganz normal in die Nachtschicht. Werden dann die 3 Std. Fehlzeit (Di 3.00 bis 6.00Uhr) bezahlt? (§ 37 BetrVG) Danke für die Hilfen! Gibt es hier keinen der das gleiche Problem hat???
08.05.2006 um 19:25 Uhr
Micha, siehe Antwort Nr. 27157! Diese 3 Stunden werden wie bei deinem normalen Lohn weiterbezahlt.
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