Meine Frage:
kann ein BR-Vorsitzender einen Tagesordnungspunkt XY, der per Beschluss auf die darauffolgende Sitzung vertagt wurde, einfach unter den Tisch fallen lassen, indem er XY nicht auf die nächste Tagesordnung setzt? Oder müsste dies mittels eines neuen Beschlusses entschieden werden?
LG
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsratssitzung
Wichtiges Basiswissen für die wirksame Beschlussfassung erwerben