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BR - Vorsitz setzt vertagten Tagesordnungspunkt nicht auf Agenda

F
Flitzi
Jun 2018 bearbeitet

Hallo :)

Meine Frage:

kann ein BR-Vorsitzender einen Tagesordnungspunkt XY, der per Beschluss auf die darauffolgende Sitzung vertagt wurde, einfach unter den Tisch fallen lassen, indem er XY nicht auf die nächste Tagesordnung setzt? Oder müsste dies mittels eines neuen Beschlusses entschieden werden?

LG

65603

Community-Antworten (3)

C
celestro

14.06.2018 um 00:29 Uhr

können ja ... dürfen nein

C
Challenger

14.06.2018 um 15:49 Uhr

Zitat : ......der per Beschluss auf die darauffolgende Sitzung vertagt wurde, einfach unter den Tisch fallen lassen,........ Nein. Darf er nicht. Er ist an dem Beschluss gebunden.

Zitat : Oder müsste dies mittels eines neuen Beschlusses entschieden werden? Nein.

Ihr könnt aber folgendes machen :

§ 29:Einberufung der Sitzungen (3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.

M
Moreno

14.06.2018 um 17:32 Uhr

Na so ein BRV ist auch mal schnell abgesetzt wenn er nicht pariert ;-)

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